Kurz gesagt: Ob Bürogebäude, Arztpraxis, Hotel, Gaststätte oder Vereinsheim: Jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen braucht zwei Rettungswege. Bei gewerblicher Nutzung kommen je nach Art und Größe zusätzliche Regeln hinzu, etwa das Arbeitsstättenrecht für Beschäftigte oder Sonderbauvorschriften für Beherbergung, Gastronomie und Versammlungen. Eine außenliegende Fluchttreppe aus Stahl ist in vielen dieser Fälle die wirtschaftlichste Art, den zweiten Rettungsweg herzustellen.

Die Grundregel: zwei Rettungswege

Nach § 33 der Musterbauordnung (MBO) muss jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen in jedem Geschoss über zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere Treppe oder eine von der Feuerwehr anleiterbare Stelle sein. Bei Gebäuden mit vielen Personen, mit ortsfremden Besuchern oder bei Sonderbauten reicht das Anleitern häufig nicht. Außerdem darf von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums der nächste Ausgang ins Freie oder in einen notwendigen Treppenraum nach § 35 MBO höchstens 35 m entfernt sein. In großen Geschossen kann allein diese Entfernung eine zusätzliche Treppe erforderlich machen.

Was gilt für welche Nutzung?

Büro- und Verwaltungsgebäude

Neben der Bauordnung gilt für Arbeitsplätze die Technische Regel ASR A2.3. Sie regelt Fluchtweglängen, Mindestbreiten abhängig von der Personenzahl und die Kennzeichnung. Wendel- und Spindeltreppen sowie Steigleitern sind im ersten Fluchtweg nicht zulässig. Bei Großraumbüros, Schulungsräumen und Geschossen mit großer Grundfläche ist eine Außentreppe oder ein Treppenturm häufig die Lösung.

Arztpraxen, Therapie und Pflege

Hier halten sich Menschen auf, die das Gebäude nicht kennen und sich zum Teil nicht selbst retten können. Die Bauaufsicht prüft deshalb besonders, ob der Weg über die Feuerwehr ausreicht. Eine Treppe mit bequemer Steigung, beidseitigem Handlauf und ausreichend großen Podesten erleichtert die Rettung. Bei Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen gelten oft Sonderbauregeln. Häufiger Anlass ist der Umbau einer Wohnung zur Praxis, siehe Fluchttreppe nach Nutzungsänderung.

Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen

Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten sind nach der Musterbauordnung Sonderbauten. Dafür gelten zusätzlich die Beherbergungsstättenverordnungen der Länder, die unter anderem für jedes Geschoss mit Gastzimmern zwei bauliche Rettungswege verlangen können. Das Anleitern durch die Feuerwehr reicht dann nicht mehr. Bei kleineren Häusern entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.

Gaststätten und Vereinsheime

Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden sind nach der Musterbauordnung Sonderbauten. Werden Räume für Veranstaltungen mit vielen Besuchern genutzt, können zusätzlich die Versammlungsstättenverordnungen der Länder greifen. Vereinsheime, Gemeindehäuser und Saalbetriebe im Obergeschoss brauchen deshalb oft einen zweiten baulichen Rettungsweg, der für die Personenzahl ausreichend breit ist.

Hallen und Produktionsgebäude

Bürotrakte, Sozialräume und Bühnen in Hallen werden häufig über einen Treppenturm an der Außenwand erschlossen. Siehe Treppenturm aus Stahl: Aufbau und Einsatz an Hallen und Bürogebäuden sowie Stahlpodest und Arbeitsbühne in der Halle.

Worauf es bei der Ausführung ankommt

  • Breite nach Personenzahl: Je mehr Personen über die Treppe fliehen, desto breiter muss sie sein. Grundlage sind Bauordnung, Sonderbauvorschriften und bei Arbeitsstätten die ASR A2.3.
  • Bauweise: Bei Gebäuden höherer Gebäudeklassen müssen tragende Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Stahl erfüllt das.
  • Abstand zu Fenstern und Öffnungen: Die Treppe darf im Brandfall nicht durch Flammen oder Rauch aus darunterliegenden Öffnungen unbenutzbar werden.
  • Türen und Kennzeichnung: Fluchttüren müssen in Fluchtrichtung leicht zu öffnen sein, der Weg ist zu kennzeichnen und gegebenenfalls zu beleuchten.
  • Zugang von außen: Unbefugtes Betreten lässt sich mit einer Tür am Treppenfuß verhindern, die sich von innen jederzeit öffnen lässt.
  • Korrosionsschutz: Feuerverzinkt, auf Wunsch zusätzlich pulverbeschichtet passend zur Fassade. Siehe Duplex-Beschichtung.

Die Maße im Einzelnen stehen im Beitrag Fluchttreppe: Breite, Steigung und Maße, die Genehmigungsfrage im Beitrag Braucht eine Fluchttreppe eine Baugenehmigung?

Häufige Fragen

Reicht bei einem Bürogebäude das Anleitern durch die Feuerwehr?

Bei kleineren Gebäuden kann es reichen. Bei vielen Beschäftigten, großen Geschossen oder Publikumsverkehr verlangt die Bauaufsicht häufig einen baulichen zweiten Rettungsweg.

Ab wann ist ein Hotel ein Sonderbau?

Nach der Musterbauordnung ab mehr als 12 Betten. Dann gelten zusätzlich die Beherbergungsstättenverordnungen der Länder.

Ab wann ist eine Gaststätte ein Sonderbau?

Nach der Musterbauordnung bei mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden. Bei Veranstaltungen mit vielen Besuchern kann zusätzlich die Versammlungsstättenverordnung gelten.

Kann man die Fluchttreppe gegen unbefugtes Betreten sichern?

Ja, etwa mit einer Tür am Treppenfuß, die sich in Fluchtrichtung jederzeit ohne Schlüssel öffnen lässt. Die Lösung ist mit dem Brandschutzplaner abzustimmen.

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Quellen

Stand: 03.11.2026