Kurz gesagt: Viele Fluchttreppen stehen seit Jahrzehnten an der Fassade und werden kaum benutzt. Gerade deshalb fallen Schäden oft erst spät auf. Ob sich eine Sanierung lohnt oder ein Ersatz sinnvoller ist, hängt vor allem vom Zustand der tragenden Teile, vom Korrosionsschutz und davon ab, ob die Treppe die heutigen Anforderungen noch erfüllen muss. Eine fachkundige Bestandsaufnahme ist der erste Schritt.
Woran erkennen Sie, dass eine Fluchttreppe Pflege braucht?
- Rost an Wangen, Podestträgern, Stützen oder an den Anschlüssen zur Fassade
- Abplatzende Beschichtung, unter der Rost blüht
- Lockere, verbogene oder durchgerostete Stufen und Gitterroste
- Wackelnde Geländer, gelöste Schrauben oder gerissene Schweißnähte
- Stützenfüße, die in Erde, Laub oder stehendem Wasser stehen
- Risse im Mauerwerk oder Putz rund um die Befestigungen
- Glatte, abgenutzte Stufen ohne ausreichende Rutschhemmung
Besonders kritisch sind Stellen, an denen sich Wasser sammelt: Fußpunkte, Auflager, Hohlprofile ohne Entwässerung und Anschlüsse an Wand oder Decke.
Gibt es eine Prüfpflicht für Fluchttreppen?
Eine bundesweit einheitliche, feste Prüffrist speziell für Außentreppen gibt es im Bauordnungsrecht nicht. Der Eigentümer ist aber im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass die Treppe sicher benutzbar ist. In Arbeitsstätten verlangt das Arbeitsschutzrecht, Fluchtwege ständig freizuhalten und in einem sicheren Zustand zu erhalten. Bei öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Sonderbauten können wiederkehrende Prüfungen, Begehungen oder Brandverhütungsschauen hinzukommen. Viele Betreiber lassen ihre Treppen deshalb regelmäßig durch einen Fachbetrieb oder Sachverständigen ansehen und dokumentieren das.
Bestandsschutz: muss eine alte Treppe den heutigen Normen entsprechen?
Eine rechtmäßig errichtete Treppe genießt grundsätzlich Bestandsschutz, auch wenn sie heutigen Maßen nicht mehr entspricht, etwa bei Geländerhöhe oder Stufenmaßen. Dieser Schutz endet aber, wenn von der Anlage eine konkrete Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Dann kann die Bauaufsicht eine Anpassung verlangen. Er hilft auch nicht weiter, wenn das Gebäude umgebaut oder anders genutzt wird. Und er ändert nichts an der Haftung des Eigentümers, wenn jemand wegen eines Mangels verunglückt.
Wird die Treppe im Zuge einer Sanierung wesentlich geändert oder ersetzt, ist sie nach heutigem Stand auszuführen. Welche Anforderungen dann gelten, beschreiben die Beiträge Fluchttreppe außen: die Vorschriften im Überblick und Fluchttreppe: Breite, Steigung und Maße.
Sanieren oder ersetzen?
Sanierung kommt in Frage, wenn
- die tragenden Teile nur oberflächlich korrodiert sind und ausreichend Restquerschnitt haben,
- Schäden auf einzelne Bauteile wie Stufen, Gitterroste oder Geländerfüllungen beschränkt sind,
- die Treppe in Lage, Breite und Steigung weiterhin zum Gebäude und zur Nutzung passt.
Typische Maßnahmen sind der Austausch einzelner Stufen und Roste, das Nachschweißen oder Verstärken von Anschlüssen, neue Befestigungen und ein neuer Korrosionsschutz. Ein dauerhafter Schutz entsteht durch Feuerverzinken, was aber den Ausbau der Bauteile erfordert. Mehr zum Verfahren im Beitrag Feuerverzinken: wie es funktioniert und wie lange es schützt.
Ein Ersatz ist meist sinnvoller, wenn
- Wangen, Träger oder Stützen stark geschwächt sind,
- die Treppe für die heutige Nutzung zu schmal, zu steil oder zu niedrig umwehrt ist,
- ohnehin ein Umbau, eine Nutzungsänderung oder eine Fassadensanierung ansteht,
- die alte Konstruktion nicht zerlegbar ist und vor Ort nur mit Beschichtung geschützt werden könnte.
Ein Neubau aus feuerverzinktem Stahl ist auf lange Lebensdauer ausgelegt und wird nach DIN EN 1090 gefertigt und CE-gekennzeichnet. Wie ein Austausch im laufenden Betrieb abläuft, beschreibt der Beitrag Fluchttreppe im Bestand nachrüsten.
Den Rettungsweg während der Arbeiten sichern
Solange an einer Fluchttreppe gearbeitet wird, fehlt unter Umständen der zweite Rettungsweg. Klären Sie vorab mit dem Brandschutzplaner oder der Bauaufsicht, ob Ersatzmaßnahmen nötig sind, etwa ein vorübergehender Gerüsttreppenturm oder eine Nutzungseinschränkung der betroffenen Räume. Den Unterschied zwischen beiden Bauarten erklärt der Beitrag Treppenturm aus Stahl oder Gerüsttreppenturm.
Häufige Fragen
Wie oft sollte eine Fluchttreppe geprüft werden?
Eine einheitliche gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Eigentümer muss die Treppe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sicher halten. Viele Betreiber lassen sie regelmäßig durch einen Fachbetrieb oder Sachverständigen prüfen und dokumentieren das.
Muss eine alte Treppe an heutige Normen angepasst werden?
Nicht automatisch. Es gilt Bestandsschutz, solange keine konkrete Gefahr besteht und das Gebäude nicht umgebaut oder anders genutzt wird. Bei wesentlicher Änderung oder Ersatz gilt der heutige Stand.
Kann man eine montierte Treppe nachträglich feuerverzinken?
Nur wenn die Bauteile ausgebaut werden können, denn das Feuerverzinken findet im Zinkbad statt. Vor Ort ist nur eine Beschichtung möglich, die regelmäßig erneuert werden muss.
Was passiert mit dem Rettungsweg während der Sanierung?
Das ist vorab mit dem Brandschutzplaner oder der Bauaufsicht zu klären. Möglich sind eine vorübergehende Ersatztreppe oder eine eingeschränkte Nutzung der betroffenen Räume.
Fluchttreppen aus der Region: RICHTER Metallbau
RICHTER Metallbau ist ein inhabergeführter Familienbetrieb aus Hagen a.T.W. bei Osnabrück, seit 1994 im Metallbau tätig und zertifiziert nach DIN EN 1090. Wir planen, fertigen und montieren außenliegende Fluchttreppen und Treppentürme aus Stahl, feuerverzinkt und auf Wunsch pulverbeschichtet: Werkplanung nach Ihren Architekten- und Statikvorgaben, Fertigung in der eigenen Halle, Montage mit eigenem Personal im Umkreis von rund 200 km um Osnabrück. Am schnellsten geht ein Angebot, wenn Sie Pläne oder Leistungsverzeichnis mitschicken.
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Quellen
- Musterbauordnung (MBO), zuletzt geändert 23./24.11.2023
- Rödl & Partner: Bestandsschutz und Verkehrssicherungspflicht
- FeuerTRUTZ Kongress 2015: Bestandsschutz, worauf kommt es an
- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- Institut Feuerverzinken: Arbeitsblatt DIN EN ISO 14713
- bauforumstahl: CE-Kennzeichnung nach EN 1090
Stand: 03.11.2026




