Kurz gesagt: Schulen und Kitas sind Sonderbauten, für die strengere Regeln gelten als für Wohn- oder Bürogebäude. Für Schulen verlangen die Schulbaurichtlinien der Länder zwei unabhängige Rettungswege je Unterrichtsraum; einer davon darf über eine Außentreppe führen, wenn sie im Brandfall nicht gefährdet ist. Die Treppe selbst muss mindestens 1,20 m breit sein, darf keine gewendelten Läufe haben und braucht Geländer von mindestens 1,10 m Höhe, die Kinder nicht zum Klettern oder Rutschen verleiten.

Welche Vorschriften gelten für Fluchttreppen an Schulen und Kitas?

Bei Schulen und Kitas greifen mehrere Regelwerke ineinander:

  • Landesbauordnung: In Niedersachsen zählen Schulen (§ 2 Abs. 5 Nr. 14 NBauO) sowie Tageseinrichtungen für Kinder (§ 2 Abs. 5 Nr. 13 NBauO, ausgenommen Einrichtungen für höchstens zehn Kinder) zu den Sonderbauten. Für Sonderbauten können im Einzelfall zusätzliche Anforderungen gelten, die im Brandschutzkonzept festgelegt werden.
  • Schulbaurichtlinien: In Niedersachsen gibt es die Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (SchulbauR, Runderlass vom 11.08.2000, geändert am 12.11.2012); ob sie in dieser Fassung weiter angewendet wird, klären Sie mit der Bauaufsicht. In Nordrhein-Westfalen gilt die Schulbaurichtlinie SchulBauR vom 17.11.2020, in Kraft seit 11.12.2020. Die Bauministerkonferenz hat die Muster-Schulbau-Richtlinie im September 2025 neu gefasst; ob Ihr Land die Neufassung bereits übernommen hat, sollten Sie aktuell prüfen.
  • Unfallversicherung: Die DGUV Vorschrift 81 sowie die DGUV Regel 102-601 (Branche Schule, August 2019) und die DGUV Regel 102-602 (Branche Kindertageseinrichtung, Juli 2019) beschreiben, wie Treppen, Geländer und Handläufe kindersicher zu gestalten sind.
  • Arbeitsstättenrecht: Für die Beschäftigten gilt zusätzlich die ASR A1.8 Verkehrswege.

Bauordnungsrecht ist Länderrecht. Die folgenden Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Stimmen Sie jedes konkrete Vorhaben mit Architekt, Brandschutzplaner und Bauaufsicht ab; bei Schulen und Kitas sind meist auch Feuerwehr, Schulträger und Unfallkasse beteiligt.

Darf der zweite Rettungsweg einer Schule über eine Außentreppe führen?

Ja, unter Bedingungen. Nach der niedersächsischen SchulbauR (Nr. 3.1) müssen für jeden Unterrichtsraum im selben Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. Einer davon darf über Außentreppen ohne Treppenraum, über Rettungsbalkone, Terrassen oder begehbare Dächer führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist. Er gilt dann als Ausgang ins Freie. Die Rettungswege beschreiben die Richtlinien als bauliche Wege, also über Treppenräume, Ausgänge ins Freie oder Außentreppen. Ob im Einzelfall auch eine Rettung über Geräte der Feuerwehr in Frage kommt, entscheidet die Bauaufsicht; mehr dazu im Beitrag Anleitern durch die Feuerwehr oder feste Treppe.

Die NRW-Richtlinie von 2020 geht weiter: Nach Nr. 5.7 dürfen sogar beide Rettungswege über Außentreppen führen, wenn jeder ausreichend sicher ist, im Brandfall nicht gefährdet werden kann und alle Außentreppen bei regelmäßigen Alarmproben genutzt werden. Die Erläuterungen zur Muster-Richtlinie 2025 nennen für Lernbereiche eine Entfernung von höchstens 25 m in der Lauflinie bis zur Außentreppe, zur Terrasse oder zum begehbaren Dach.

Was nicht gefährdet konkret bedeutet, etwa für Fenster neben oder unter der Treppe, legt das Brandschutzkonzept fest. Grundlagen zum Thema finden Sie im Beitrag Zweiter Rettungsweg: Anforderungen an Gebäude.

Wie breit muss eine Fluchttreppe an einer Schule sein?

Die Breite richtet sich nach der Zahl der Personen, die auf den Rettungsweg angewiesen sind: Die nutzbare Breite muss mindestens 1,20 m je 200 Benutzer betragen. Daneben gelten feste Mindestmaße.

Bauteil Mindestbreite Hinweis
Notwendige Treppe 1,20 m nutzbare Breite höchstens 2,40 m
Notwendiger Flur 1,50 m darf durch offene Türen oder Einbauten nicht eingeengt werden
Ausgang aus Unterrichtsraum 0,90 m lichte Breite
Bemessung 1,20 m je 200 Personen Niedersachsen: Staffelung nur in Schritten von 0,60 m; NRW 2020: Zwischenwerte zulässig

Rechenbeispiel: Sind 400 Personen auf eine Treppe angewiesen, ergibt sich eine nutzbare Breite von 2,40 m. Das ist zugleich die Obergrenze für eine notwendige Treppe, weil breitere Läufe die Sturzgefahr erhöhen. Wie viele Personen tatsächlich auf eine Außentreppe angewiesen sind, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept.

Welche Anforderungen gelten für Stufen, Geländer und Handläufe an Schulen?

  • Keine gewendelten Läufe: Notwendige Treppen dürfen nach den Schulbaurichtlinien in Niedersachsen und NRW keine gewendelten Läufe haben. Eine Wendeltreppe scheidet damit als notwendige Treppe aus, siehe Spindeltreppe als Fluchttreppe.
  • Tritt- und Setzstufen: Beide Richtlinien verlangen Treppen mit Tritt- und Setzstufen. Offene Stufen ohne Setzstufe sind deshalb früh mit der Bauaufsicht zu klären.
  • Geländerhöhe: Geländer und Umwehrungen müssen mindestens 1,10 m hoch sein, gemessen lotrecht über der Stufenvorderkante.
  • Öffnungen: Die DGUV Regel 102-601 empfiehlt, dass Öffnungen in Geländern mindestens in einer Richtung nicht breiter als 12 cm sind.
  • Kein Rutschen, kein Klettern: Abstände zwischen den Geländern am Treppenauge und zu Wänden sollen nicht größer als 20 cm sein. Horizontale Füllstäbe wirken wie eine Leiter; empfohlen werden senkrechte Stäbe oder flächige Füllungen.
  • Handläufe: beidseitig und durchgehend, nach DGUV Regel 102-601 in 80 bis 85 cm Höhe.
  • Stufenmaße: Die DGUV Regel 102-601 nennt 2 x Steigung + Auftritt = 62 cm plus oder minus 3 cm, mit höchstens 17 cm Steigung und mindestens 29 cm Auftritt. Die ASR A1.8 sieht für Schul- und Kitagebäude sowie für Treppen im Freien Auftritte von 28 bis 32 cm und Steigungen von 14 bis 17 cm vor (Fassung nach der Änderung vom Juni 2024).
  • Rutschhemmung und Licht: Für Treppen auf dem Schulgelände nennt die DGUV Regel 102-601 rutschhemmende Beläge der Klasse R 11 oder R 10 mit Verdrängungsraum V4 und für Treppen im Freien eine Beleuchtung von mindestens 5 Lux, besser 20 Lux.

Was ist bei Kitas anders?

In Kitas sind die Nutzer jünger und kleiner. Die DGUV Regel 102-602 setzt deshalb eigene Schwerpunkte:

  • Stufen 15 bis 17 cm hoch, Auftrittsflächen 29 bis 31 cm tief.
  • Die lichte Weite zwischen den Stufen darf nicht mehr als 11 cm betragen, bei Kindern unter drei Jahren 8,9 cm. Setzstufen haben sich bewährt; Einzelstufen sind nicht erlaubt.
  • Handläufe auf beiden Seiten, empfohlen in 85 cm Höhe mit einem Durchmesser von etwa 2,5 cm. Für Kinder unter drei Jahren zusätzlich ein zweiter Handlauf in mindestens 60 cm Höhe, bei Absturzgefahr wandseitig, damit kein Leitereffekt entsteht.
  • Umwehrungen ab 1 m Absturzhöhe mindestens 1 m hoch und so gestaltet, dass sie nicht zum Rutschen, Klettern, Aufsitzen oder Ablegen von Gegenständen verleiten.
  • Offen zugängliche Bereiche unter Treppenläufen und Podesten so sichern, dass niemand unbeabsichtigt darunterläuft.

Wie Krippenkinder im Notfall über die Treppe nach unten gebracht werden, gehört in das Räumungskonzept der Einrichtung. Daraus ergeben sich oft Wünsche an Laufbreite und Podeste, die über die Mindestmaße hinausgehen.

Wie gehen Sie bei Planung und Nachrüstung vor?

  1. Brandschutzkonzept und Bestand sichten: Welche Räume brauchen einen zweiten Rettungsweg, wie viele Personen sind darauf angewiesen?
  2. Frühzeitig Bauaufsicht, Feuerwehr, Träger und Unfallkasse einbinden.
  3. Lage der Treppe festlegen: Abstand zu Fenstern und Öffnungen, Weglänge, Ausgang ins Freie.
  4. Konstruktion wählen: Tragende Teile von Außentreppen müssen nach der Musterbauordnung in den Gebäudeklassen 3 bis 5 aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; Stahl erfüllt das.
  5. Stufen und Belag passend zu den Vorgaben wählen, siehe Gitterrost, Tränenblech oder Lochblech.
  6. Montage mit dem Schul- oder Kitabetrieb abstimmen und die Treppe anschließend in Alarmproben einbeziehen.

Den Ablauf im Bestand beschreibt der Beitrag Fluchttreppe im Bestand nachrüsten ausführlicher.

Häufige Fragen

Darf eine Wendeltreppe als Fluchttreppe an einer Schule dienen?

Als notwendige Treppe nicht: Die Schulbaurichtlinien in Niedersachsen und NRW schließen gewendelte Läufe bei notwendigen Treppen aus.

Reicht an einer Schule ein Geländer von 1,00 m Höhe?

Nein. Die Schulbaurichtlinien verlangen für Geländer und Umwehrungen mindestens 1,10 m.

Sind Gitterroststufen an Schul- und Kitatreppen zulässig?

Die Schulbaurichtlinien verlangen Tritt- und Setzstufen, für Kitas begrenzt die DGUV die lichte Weite zwischen den Stufen auf 11 cm beziehungsweise 8,9 cm. Klären Sie offene Stufen deshalb vor der Bestellung mit Bauaufsicht und Unfallkasse.

Wer entscheidet, ob die Außentreppe als Rettungsweg anerkannt wird?

Die Bauaufsicht im Genehmigungsverfahren, auf Grundlage des Brandschutzkonzepts und meist nach Stellungnahme der Feuerwehr.

Fluchttreppen aus der Region: RICHTER Metallbau

RICHTER Metallbau ist ein inhabergeführter Familienbetrieb aus Hagen a.T.W. bei Osnabrück, seit 1994 im Metallbau tätig und zertifiziert nach DIN EN 1090. Wir planen, fertigen und montieren außenliegende Fluchttreppen und Treppentürme aus Stahl, feuerverzinkt und auf Wunsch pulverbeschichtet: Werkplanung nach Ihren Architekten- und Statikvorgaben, Fertigung in der eigenen Halle, Montage mit eigenem Personal im Umkreis von rund 200 km um Osnabrück. Am schnellsten geht ein Angebot, wenn Sie Pläne oder Leistungsverzeichnis mitschicken.

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Quellen

Stand: 03.11.2026