Kurz gesagt: Die Bauordnungen verbieten Spindeltreppen als notwendige Treppen nicht ausdrücklich, verlangen aber, dass Treppen für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen und im Brandfall sicher nutzbar sind. In Arbeitsstätten sind Spindeltreppen im Hauptfluchtweg nicht zulässig, im Nebenfluchtweg dagegen schon. In Schulen und Kitas sind sie nach DGUV als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht zulässig.
Was unterscheidet eine Spindeltreppe von einer Wendeltreppe?
Beide Treppen haben einen runden oder elliptischen Grundriss. Die Wendeltreppe hat in der Mitte eine offene Öffnung, das Treppenauge. Die Spindeltreppe ist nach der DGUV Information 208-005 „Treppen“ der Sonderfall der Wendeltreppe mit geschlossenem Treppenauge: Die Stufen sind konzentrisch um eine Säule, die Spindel, angeordnet. Dadurch braucht sie sehr wenig Grundfläche und wird deshalb gern als Außentreppe an Gebäuden mit wenig Platz vorgeschlagen.
Der Nachteil liegt in der Geometrie. Zur Spindel hin werden die Stufen sehr schmal. Nach DGUV Information 208-005 muss der Auftritt an der schmalsten Stelle mindestens 10 cm betragen. Der Teil der Stufe, der diesen Mindestauftritt unterschreitet, zählt nicht zur nutzbaren Laufbreite. Die Lauflinie liegt bei Spindeltreppen etwa bei 4/10 der Laufbreite, gemessen von der Handlaufseite.
Was sagt das Bauordnungsrecht zur Spindeltreppe?
Die Musterbauordnung (MBO) und die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) schließen als notwendige Treppen ausdrücklich nur einschiebbare Treppen und Rolltreppen aus (jeweils § 34 Abs. 2). Spindeltreppen werden nicht genannt. Daraus folgt aber keine freie Zulässigkeit. Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss nach § 34 Abs. 5 MBO „für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen“. Nach § 34 Abs. 1 NBauO müssen notwendige Treppen nach Anzahl, Anordnung und Ausbildung für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen und die erforderlichen Rettungswege bieten.
Steht die Spindeltreppe außen und soll sie als notwendige Treppe ohne Treppenraum dienen, gilt zusätzlich die Regel für Außentreppen: Ihre Nutzung muss ausreichend sicher sein und sie darf im Brandfall nicht gefährdet werden können (§ 35 Abs. 1 MBO, gleichlautend § 35 BauO NRW). Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 müssen die tragenden Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (§ 34 Abs. 4 MBO). Die Fachliteratur bewertet Spindeltreppen als notwendige Treppen als nur eingeschränkt geeignet, vor allem bei hoher Personenzahl und in Sonderbauten. Die Grundlagen zu Außentreppen als Rettungsweg finden Sie im Beitrag Fluchttreppe außen: die Vorschriften im Überblick.
Ob eine Spindeltreppe im konkreten Fall als zweiter Rettungsweg anerkannt wird, entscheidet die Bauaufsicht nach Landesrecht. Klären Sie das mit Architekt, Brandschutzplaner oder Bauaufsicht, bevor Sie bestellen.
Was gilt für Spindeltreppen in Arbeitsstätten?
Für Arbeitsstätten ist die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ (Ausgabe März 2022) maßgeblich. Sie unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenfluchtweg:
- Hauptfluchtweg: Wendel- und Spindeltreppen sowie Steigleitern und Steigeisengänge sind im Verlauf eines Hauptfluchtwegs nicht zulässig. Treppen müssen gerade Läufe haben. Gebogene Läufe sind nur erlaubt, wenn sie höchstens 1,40 m breit sind, einen Innendurchmesser von mehr als 2,00 m haben und gleiche Stufenabmessungen aufweisen.
- Nebenfluchtweg: Wendel- und Spindeltreppen sind zulässig. Treppen sollen trotzdem möglichst gerade Läufe haben. Geht das nicht, gilt die Rangfolge: Wendeltreppe vor Spindeltreppe, Spindeltreppe vor Steigleiter, Steigleiter vor Steigeisengang.
Ein Nebenfluchtweg ist nach ASR A2.3 unter anderem erforderlich bei Produktions- und Lagerräumen oder Werkstätten mit mehr als 200 m², bei sonstigen Arbeitsräumen mit mehr als 400 m², wenn viele Personen eine geordnete Flucht erschweren oder wenn andere Rechtsvorschriften dies verlangen.
Die DGUV Information 208-005 ergänzt: Spindeltreppen sind als Verkehrswege für die regelmäßige Benutzung ungeeignet. Vertretbar sein können sie in Ausnahmefällen, wenn sie zusätzlich zu notwendigen Treppen eingebaut und nur selten von wenigen Personen ohne Lasten begangen werden. Im zweiten Fluchtweg sind Wendel- und Spindeltreppen nach dieser Information nur zulässig, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine sichere Benutzung im Gefahrenfall erwarten lässt.
Was gilt an Schulen und Kitas?
Hier ist die Lage eindeutig: Nach DGUV Information 208-005 sind Spindeltreppen in Schulen und Kindertageseinrichtungen als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht zulässig. Für Wendeltreppen gelten dort strengere Auftrittsmaße: an der Innenseite mindestens 23 cm und in 1,25 m Entfernung höchstens 40 cm. Mehr dazu im Beitrag Fluchttreppen für Schulen und Kitas.
Welche Treppenform passt zu welchem Fluchtweg?
| Einsatz | Gerade Treppe | Wendeltreppe | Spindeltreppe |
|---|---|---|---|
| Hauptfluchtweg in Arbeitsstätten (ASR A2.3) | zulässig, Regelfall | nicht zulässig (gebogene Läufe nur unter engen Bedingungen) | nicht zulässig |
| Nebenfluchtweg in Arbeitsstätten (ASR A2.3) | zulässig, bevorzugt | zulässig, vor Spindeltreppe | zulässig |
| Schulen und Kitas, notwendiger Rettungsweg (DGUV 208-005) | zulässig | mit erhöhten Auftrittsmaßen | nicht zulässig |
| Notwendige Außentreppe nach Bauordnung | zulässig | Einzelfallprüfung | Einzelfallprüfung, nur eingeschränkt geeignet |
Worauf achten Sie bei den Maßen einer Spindeltreppe?
Soll eine Spindeltreppe als Rettungsweg dienen, entscheidet die nutzbare Laufbreite. Für notwendige Treppen nennt die DIN 18065 eine nutzbare Laufbreite von 100 cm, in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen 80 cm. Weil der Bereich an der Spindel mit weniger als 10 cm Auftritt nicht mitzählt, muss der Durchmesser der Treppe entsprechend größer sein als bei einer reinen Zusatztreppe. Das Steigungsverhältnis auf der Lauflinie soll dem einer geraden Treppe nach der Schrittmaßregel entsprechen. Die ASR A1.8 nennt dafür eine Schrittlänge von 59 bis 65 cm. Grundlagen zu Laufbreite und Steigung erklärt der Beitrag Fluchttreppe: Breite, Steigung und Maße.
Checkliste für die Planung:
- Ist die Treppe Haupt- oder Nebenfluchtweg, und wie viele Personen nutzen sie?
- Wird die erforderliche nutzbare Laufbreite trotz Spindel erreicht?
- Beträgt der Auftritt an der schmalsten Stelle mindestens 10 cm?
- Sind Handlauf und Geländer durchgehend und griffsicher ausgeführt?
- Liegt die Treppe so, dass sie im Brandfall nicht durch Fenster oder Öffnungen gefährdet ist?
- Hat die Bauaufsicht oder der Brandschutzplaner die Treppenform bestätigt?
Häufige Fragen
Ist eine Spindeltreppe als zweiter Rettungsweg im Einfamilienhaus erlaubt?
Die Bauordnungen schließen Spindeltreppen nicht ausdrücklich aus. Sie muss aber für den zu erwartenden Verkehr ausreichen und als Außentreppe im Brandfall sicher nutzbar sein. Ob das erfüllt ist, entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
Darf eine Spindeltreppe der einzige Fluchtweg aus einem Büro sein?
Wenn sie im Hauptfluchtweg liegt, nein. Die ASR A2.3 lässt Wendel- und Spindeltreppen dort nicht zu. Als Nebenfluchtweg ist sie zulässig.
Warum gelten Spindeltreppen als unsicherer als gerade Treppen?
Die Stufen werden zur Spindel hin schmal, und der Bereich mit weniger als 10 cm Auftritt zählt nicht zur nutzbaren Laufbreite. Die DGUV Information 208-005 hält Spindeltreppen deshalb für die regelmäßige Benutzung für ungeeignet.
Sind Spindeltreppen an Schulen als Fluchttreppe möglich?
Als notwendiger Flucht- und Rettungsweg nicht. Die DGUV Information 208-005 schließt Spindeltreppen in Schulen und Kindertageseinrichtungen dafür aus.
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Quellen
- Musterbauordnung (MBO), zuletzt geändert 23./24.11.2023
- NBauO § 34 Treppen (Haufe)
- BauO NRW 2018, § 35
- ASR A2.3, Abschnitt 5 Hauptfluchtwege (BGN)
- ASR A2.3, Abschnitt 6 Nebenfluchtwege (BGN)
- ASR A2.3, Ausgabe März 2022 (BGN)
- KomNet NRW: Treppen in Fluchtwegen
- DGUV Information 208-005 Treppen, Kapitel 4 Treppen-Sonderbauformen
- BauNetz Wissen: Spindeltreppen
- BauNetz Wissen: Treppenlauf
- ASR A1.8 Verkehrswege, Ausgabe März 2022 (Textfassung Ruhr-Universität Bochum)
Stand: 03.11.2026




