Kurz gesagt: Eine fest angebaute Leiter wirkt auf den ersten Blick wie eine einfache Lösung für den zweiten Rettungsweg. Das Bauordnungsrecht kennt als zweiten Rettungsweg aber nur eine weitere notwendige Treppe oder eine Stelle, die die Feuerwehr mit ihren Geräten erreicht. Leitern sind als notwendige Treppe ausdrücklich nicht vorgesehen. Für Aufenthaltsräume wie Wohnungen, Büros oder Praxen ist deshalb fast immer eine Treppe nötig, wenn das Anleitern durch die Feuerwehr nicht reicht.

Was sagt die Bauordnung?

Nach § 33 der Musterbauordnung (MBO) braucht jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen in jedem Geschoss zwei Rettungswege. Der zweite Rettungsweg kann sein:

  • eine weitere notwendige Treppe oder
  • eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit.

Eine fest angebaute Leiter ist keines von beiden. Für notwendige Treppen regeln die Bauordnungen außerdem ausdrücklich, dass einschiebbare Treppen und Rolltreppen unzulässig sind. Leitern sind nur in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsraum erlaubt (so etwa § 34 Abs. 2 BauO NRW, entsprechend der MBO). Für einen Raum, in dem sich Menschen aufhalten, ist eine Leiter also kein regulärer Rettungsweg.

Ob die Bauaufsicht im Einzelfall eine Abweichung zulässt, ist eine Ermessensentscheidung. Darauf sollten Sie eine Planung nicht aufbauen.

Was gilt in Arbeitsstätten?

Für Arbeitsplätze von Beschäftigten gilt zusätzlich die Technische Regel ASR A2.3. Danach sind Steigleitern und Steigeisengänge im Verlauf eines ersten Fluchtwegs nicht zulässig. Im Verlauf eines zweiten Fluchtwegs dürfen sie nur eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass sie im Notfall sicher benutzt werden können. Das kommt eher bei technischen Bereichen mit wenigen, eingewiesenen Personen in Betracht, etwa auf Dächern, Bühnen oder in Maschinenräumen, als bei Büros mit Publikumsverkehr.

Warum eine Treppe in der Praxis meist die bessere Wahl ist

  • Wer muss fliehen? Ältere Menschen, Kinder, Patienten, Gäste oder Menschen mit Gepäck oder Behinderung kommen eine senkrechte Leiter im Notfall kaum hinunter.
  • Rauch und Dunkelheit: Auf einer Treppe mit Handlauf findet man auch unter Stress sicheren Halt.
  • Feuerwehr: Über eine Treppe können Einsatzkräfte auch hinaufgehen und Personen begleiten.
  • Genehmigung: Eine Treppe, die die Anforderungen an notwendige Treppen erfüllt, ist im Bauantrag klar einzuordnen.

Welche Treppenformen gibt es, wenn wenig Platz ist?

Platz ist oft der Grund, warum über eine Leiter nachgedacht wird. Es gibt aber platzsparende Treppenlösungen:

Welche Maße eine Fluchttreppe mindestens braucht, steht im Beitrag Fluchttreppe: Breite, Steigung und Maße.

Wann eine Leiter trotzdem sinnvoll ist

Fest angebaute Steigleitern mit Rückenschutz oder Steigschutz sind sinnvoll als Zugang zu Dächern, Bühnen, Silos oder technischen Anlagen, also dort, wo keine Aufenthaltsräume erschlossen werden und nur eingewiesene Personen unterwegs sind. Auch solche Leitern fertigen wir aus feuerverzinktem Stahl. Als zweiter Rettungsweg für Wohnungen, Büros oder Praxen ersetzen sie aber keine Treppe.

Häufige Fragen

Ist eine Notleiter als zweiter Rettungsweg erlaubt?

Für Aufenthaltsräume in der Regel nicht. Die Bauordnung kennt als zweiten Rettungsweg eine weitere notwendige Treppe oder eine von der Feuerwehr anleiterbare Stelle. Leitern sind als notwendige Treppen nicht vorgesehen.

Was gilt für Arbeitsstätten?

Nach ASR A2.3 sind Steigleitern im ersten Fluchtweg unzulässig. Im zweiten Fluchtweg nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass sie im Notfall sicher benutzt werden können.

Wir haben wenig Platz. Gibt es Alternativen zur Leiter?

Ja, etwa eine schmale gerade Außentreppe entlang der Fassade, eine Spindeltreppe, sofern zulässig, oder ein Fluchtbalkon mit gemeinsamer Treppe.

Wer entscheidet, ob eine Leiter ausnahmsweise reicht?

Die Bauaufsicht im Rahmen einer Abweichung, bei Arbeitsstätten zusätzlich der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht.

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Quellen

Stand: 03.11.2026