Kurz gesagt: Tragende Stahlbauteile, die unter die harmonisierte Norm EN 1090-1 fallen, werden mit einer Leistungserklärung und einem CE-Kennzeichen in Verkehr gebracht. Das CE-Kennzeichen darf nur anbringen, wer vorher eine Leistungserklärung erstellt hat und über eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle verfügt. Es bestätigt die erklärte Leistung des Bauteils, ersetzt aber keine Statik und keine Baugenehmigung.

Was bedeutet das CE-Kennzeichen bei Stahlbauteilen?

Rechtsgrundlage ist die EU-Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011. Für Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm erfasst sind, erstellt der Hersteller beim Inverkehrbringen eine Leistungserklärung (Artikel 4). Das CE-Kennzeichen wird nach Artikel 8 nur an Produkten angebracht, für die eine solche Leistungserklärung vorliegt. Mit dem Kennzeichen übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt die erklärte Leistung erfüllt.

Für tragende Bauteile und Bausätze aus Stahl und Aluminium ist die harmonisierte Norm die EN 1090-1, in Deutschland als DIN EN 1090-1:2012-02 veröffentlicht. Sie regelt unter anderem, wie Tragfähigkeit, Ermüdungsfestigkeit, Feuerwiderstand, Dauerhaftigkeit und Schweißeignung nachgewiesen werden. Laut bauforumstahl gelten CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung seit dem 1. Juli 2013 im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum; die Koexistenzperiode zwischen DIN 18800 und EN 1090 ist seit dem 1. Juli 2014 abgelaufen.

Welche Voraussetzungen muss der Hersteller erfüllen?

Tragwerke sind dem Bewertungssystem 2+ zugeordnet. Das heißt:

  • Der Hersteller betreibt eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und führt die Bewertung seines Produkts durch.
  • Eine notifizierte Stelle zertifiziert die WPK nach einer Erstinspektion und überwacht sie danach regelmäßig.
  • Erst auf dieser Grundlage stellt der Hersteller Leistungserklärung und CE-Kennzeichen aus.

Das Zertifikat gilt für eine bestimmte Ausführungsklasse. Wie der Weg zur Zertifizierung aussieht, beschreibt der Beitrag EN 1090 einfach erklärt: wer braucht die Zertifizierung?. Was die Klassen bedeuten, steht in EXC 2 und EXC 3: die Ausführungsklassen nach EN 1090-2.

Welche Angaben gehören zum CE-Kennzeichen?

Nach Artikel 9 der Bauproduktenverordnung wird das CE-Kennzeichen gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder einem daran befestigten Etikett angebracht. Wenn das wegen der Art des Produkts nicht möglich ist, kommt es auf die Verpackung oder die Begleitunterlagen. Bei großen Stahlbauteilen sind die Begleitunterlagen in der Praxis häufig der Ort für die vollständigen Angaben. Zum CE-Kennzeichen gehören unter anderem:

Angabe Bedeutung
Jahreszahl die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem das Kennzeichen erstmals angebracht wurde
Hersteller Name und eingetragene Anschrift oder ein eindeutiges Kennzeichen
Produkttyp eindeutiger Kenncode des Produkttyps
Leistungserklärung Referenznummer der zugehörigen Leistungserklärung
Leistung die erklärte Leistung, gegebenenfalls nach Stufe oder Klasse
Norm Fundstelle der harmonisierten technischen Spezifikation, hier EN 1090-1
Notifizierte Stelle gegebenenfalls deren Kennnummer
Verwendungszweck der vorgesehene Verwendungszweck

Das Kennzeichen wird angebracht, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.

Was steht in der Leistungserklärung?

Die Leistungserklärung ist das zentrale Dokument. Nach Artikel 6 der Bauproduktenverordnung enthält sie insbesondere den Verweis auf den Produkttyp, das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit, die Fundstelle und das Datum der verwendeten harmonisierten Norm sowie die erklärten Leistungen für die wesentlichen Merkmale. Hersteller müssen technische Unterlagen und Leistungserklärung nach Artikel 11 zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen aufbewahren.

Die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich seit dem 8. Januar 2026. Sie führt eine kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung ein, die grundsätzlich elektronisch bereitgestellt werden soll. Nach Angaben des DIBt können alte und neue Verordnung in einer Übergangsphase teilweise parallel relevant sein, je nachdem, auf welcher Grundlage die harmonisierte Norm beruht. Für EN 1090-1 ist das bei Erstellung der Unterlagen im Einzelfall zu prüfen.

Wann ist keine CE-Kennzeichnung nötig?

Artikel 5 der Bauproduktenverordnung erlaubt Herstellern, in drei Fällen auf die Leistungserklärung zu verzichten. Ohne Leistungserklärung darf dann auch kein CE-Kennzeichen angebracht werden.

  • Einzelanfertigung: Das Produkt wird individuell oder als Sonderanfertigung für einen bestimmten Auftrag gefertigt und in ein bestimmtes einzelnes Bauwerk eingebaut.
  • Fertigung auf der Baustelle: Das Produkt wird auf der Baustelle für das jeweilige Bauwerk hergestellt.
  • Denkmalschutz: Das Produkt wird traditionell oder denkmalgerecht für die Renovierung offiziell geschützter Bauwerke gefertigt.

Wichtig: Diese Ausnahmen gelten nur im Einklang mit den nationalen Bestimmungen und unter der Verantwortung der Personen, die für die sichere Ausführung des Bauwerks zuständig sind. In Deutschland stellen die Technischen Baubestimmungen der Länder auf Grundlage der MVV TB eigene Anforderungen an die Qualifikation von Schweißbetrieben. Ohne CE-Kennzeichen entfallen also nicht die fachlichen Anforderungen an Ausführung und Nachweis. Ob für Ihr Vorhaben eine Ausnahme greift, klären Sie mit Tragwerksplaner, Architekt und Bauaufsicht; dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Wie ist die Lieferkette eingebunden?

Laut bauforumstahl gibt es für Unterlieferanten wie Anarbeitungsbetriebe, Schweißbetriebe und Korrosionsschutzbeschichter zwei Wege: Der Hersteller nimmt sie in seine WPK auf und überwacht sie, oder sie liefern ihre Leistungen mit eigenem CE-Kennzeichen und eigener Leistungserklärung. Der Handel muss sicherstellen, dass CE-Kennzeichen und Begleitunterlagen vorhanden sind. Importeure aus Drittstaaten müssen sich vergewissern, dass der Hersteller die nötigen Schritte erfüllt hat. Auch die Ausgangsprodukte selbst, etwa Profile nach EN 10025-1, Hohlprofile nach EN 10210-1 oder EN 10219-1 sowie Schweißzusätze nach EN 13479, tragen eigene CE-Kennzeichnungen.

Was sollten Auftraggeber prüfen?

  • Liegt für die gelieferten Bauteile eine Leistungserklärung vor, und passt sie zum Produkt?
  • Sind CE-Kennzeichen und Angaben nach Artikel 9 auf dem Bauteil, dem Etikett oder in den Begleitunterlagen vorhanden?
  • Deckt das WPK-Zertifikat des Herstellers die geforderte Ausführungsklasse ab, und ist es gültig?
  • Ist die Kennnummer der notifizierten Stelle angegeben?
  • Wenn keine CE-Kennzeichnung vorliegt: Mit welcher Begründung, und welcher Eignungsnachweis des Betriebs liegt stattdessen vor?

Häufige Fragen

Muss das CE-Kennzeichen direkt auf dem Stahlträger stehen?

Nicht zwingend. Es gehört auf das Produkt oder ein daran befestigtes Etikett. Wenn das nicht möglich ist, darf es auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen angebracht werden.

Ist ein CE-gekennzeichnetes Bauteil automatisch für mein Bauvorhaben geeignet?

Nein. Das CE-Kennzeichen bestätigt die erklärte Leistung des Produkts. Ob diese Leistung für Ihr Bauwerk ausreicht, prüft der Tragwerksplaner im Rahmen der Planung.

Wie lange muss der Hersteller die Leistungserklärung aufbewahren?

Nach Artikel 11 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts.

Darf ein Betrieb ohne EN 1090 Zertifikat ein CE-Kennzeichen anbringen?

Nein. Für tragende Bauteile nach EN 1090-1 setzt das CE-Kennzeichen eine Leistungserklärung voraus, die auf einer von einer notifizierten Stelle zertifizierten werkseigenen Produktionskontrolle beruht.

Stahlbau nach DIN EN 1090: RICHTER Metallbau

RICHTER Metallbau ist ein inhabergeführter Familienbetrieb aus Hagen a.T.W. bei Osnabrück, seit 1994 im Metallbau tätig und zertifiziert nach DIN EN 1090. Wir fertigen tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium als zertifizierter Hersteller nach DIN EN 1090, von der Konstruktion bis zur Montage.

Sprechen Sie uns an: Telefon 05403 79599-0 oder E-Mail info@richter-mb.de. Mehr zu unserer Zertifizierung und unserem Stahlbau.

Quellen

Stand: 03.11.2026