Kurz gesagt: Ein Dachgeschoss mit Aufenthaltsräumen braucht wie jedes andere Geschoss zwei Rettungswege. Der zweite kann ein Fenster sein, das die Feuerwehr mit ihren Rettungsgeräten erreicht. Ist das nicht möglich, etwa weil das Fenster zu klein ist, zu weit von der Traufe liegt oder die Feuerwehr die Stelle nicht anleitern kann, ist eine außen angebaute Feuertreppe aus Stahl eine bewährte Lösung. Ob sie nötig ist und wie sie ausgeführt wird, regelt das Bauordnungsrecht des Landes.
Wann braucht ein Dachgeschoss einen zweiten Rettungsweg?
Nach § 33 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO) müssen für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, also Wohnungen, Praxen oder Büros, in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Das gilt auch für ein ausgebautes Dachgeschoss. Der erste Rettungsweg führt über die notwendige Treppe. Der zweite kann eine weitere notwendige Treppe sein oder eine Stelle der Nutzungseinheit, die mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist (§ 33 Abs. 2 MBO). Entbehrlich ist er nur, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können.
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt das in § 33 vergleichbar. Sie stellt zusätzlich klar, dass der Weg über die Feuerwehr nur zulässig ist, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. Seit dem 1. Juli 2024 ist bei Gebäuden, die keine Sonderbauten sind, und Nutzungseinheiten ohne Geschoss für mehr als 30 Personen davon auszugehen, dass keine Bedenken bestehen.
Typische Anlässe für eine Nachrüstung sind der Ausbau eines bisher ungenutzten Dachbodens zu Wohn- oder Büroräumen, eine Nutzungsänderung oder eine Brandverhütungsschau, bei der der fehlende Rettungsweg auffällt. Wie die Anforderungen im Dachgeschoss im Detail aussehen, beschreibt der Beitrag Zweiter Rettungsweg im Dachgeschoss.
Wann reicht ein Rettungsfenster und wann nicht?
Ein Fenster kann den zweiten Rettungsweg bilden, wenn die Feuerwehr es mit ihren Geräten erreicht. Die MBO stellt in § 37 Abs. 5 Mindestanforderungen:
- lichte Öffnung mindestens 0,90 m breit und 1,20 m hoch
- nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet
- bei Fenstern in Dachschrägen oder Dachaufbauten: Unterkante oder ein davor liegender Austritt horizontal höchstens 1 m von der Traufkante entfernt
Liegt die Brüstung der anzuleiternden Stelle mehr als 8 m über dem Gelände, darf ein Gebäude mit zweitem Rettungsweg über die Feuerwehr nach § 33 Abs. 3 MBO nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Hubrettungsfahrzeuge verfügt. Kommunale Merkblätter, etwa der Bauaufsicht Monheim am Rhein, begrenzen den Einsatz tragbarer Leitern auf das zweite Obergeschoss. In Niedersachsen dürfen Dachgauben nach Fachliteratur nur dann als Rettungsweg dienen, wenn sich Personen bei Gefahr bemerkbar machen und von der Feuerwehr gerettet werden können.
Ein Rettungsfenster reicht also nicht, wenn eine dieser Bedingungen fehlt: zu kleine Öffnung, zu hohe Brüstung, zu großer Abstand zur Traufe, keine Aufstellfläche für Leiter oder Drehleiter oder kein geeignetes Hubrettungsfahrzeug bei der örtlichen Feuerwehr. Wann Anleitern genügt, vertieft der Beitrag Anleitern durch die Feuerwehr oder feste Treppe.
Welche Lösungen gibt es für das Dachgeschoss?
| Lösung | Prinzip | Grenzen |
|---|---|---|
| Rettungsfenster mit Anleitern | Feuerwehr rettet über tragbare Leiter oder Drehleiter | abhängig von Fenstermaßen, Brüstungshöhe, Traufabstand, Aufstellflächen und Ausstattung der Feuerwehr |
| Notleiteranlagen auf dem Dach nach DIN 14094-2 | Laufstege, Rettungspodeste, Nottreppen, Notstufenleitern oder Notsteigleitern führen zu einer Stelle, die die Feuerwehr erreicht | die Rettung erfolgt weiterhin durch die Feuerwehr, Planung mit Tragwerksplaner und Brandschutzdienststelle |
| Außentreppe als zweiter baulicher Rettungsweg | feste Treppe aus Stahl vom Dachgeschoss bis zum Gelände | Platzbedarf, Genehmigung, Eingriff in Fassade und Dach |
Der Vorteil der Außentreppe: Die Bewohner oder Mitarbeiter können sich selbst in Sicherheit bringen und sind nicht auf das Eintreffen und die Ausstattung der Feuerwehr angewiesen. Der Zugang erfolgt meist über eine Gaube mit Tür, einen Dachaustritt oder einen Balkon im Giebel.
Welche Anforderungen gelten für die nachgerüstete Außentreppe?
Soll die Treppe als notwendige Treppe ohne eigenen Treppenraum dienen, ist sie nach § 35 Abs. 1 MBO als Außentreppe zulässig, „wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann“. Die BauO NRW enthält dieselbe Formulierung, die NBauO in § 35 eine vergleichbare. Weitere Punkte:
- Baustoffe: Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 müssen die tragenden Teile solcher Außentreppen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (§ 34 Abs. 4 MBO). Stahl gehört zur Baustoffklasse A1.
- Laufbreite: Für notwendige Treppen nennt die DIN 18065 eine nutzbare Laufbreite von 100 cm, in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen 80 cm.
- Podeste: Bei notwendigen Treppen nach spätestens 18 Steigungen ein Zwischenpodest, ausgenommen Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen. Schlägt die Tür zur Treppe hin auf, ist zwischen Tür und Treppe ein ausreichender Treppenabsatz nötig (§ 34 Abs. 7 MBO).
- Handlauf: Treppen brauchen einen festen und griffsicheren Handlauf (§ 34 Abs. 6 MBO).
- Brandschutz: Die Treppe sollte so liegen, dass sie im Brandfall nicht durch Flammen aus Fenstern darunter gefährdet wird. Wie das nachgewiesen wird, klärt das Brandschutzkonzept.
- Treppenform: Spindeltreppen sparen Platz, gelten aber als notwendige Treppen nur als eingeschränkt geeignet. Mehr dazu im Beitrag Spindeltreppe als Fluchttreppe.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Gebäudeklasse. Stimmen Sie das konkrete Vorhaben mit Architekt, Brandschutzplaner oder Bauaufsicht ab.
Wie läuft die Nachrüstung ab?
- Bestandsaufnahme: Geschosshöhen, mögliche Austrittsstelle im Dach, Platz vor der Fassade, Grenzabstände zum Nachbarn, Zufahrten.
- Abstimmung mit der Bauaufsicht: Klären, ob ein Rettungsfenster ausreicht oder eine Treppe gefordert wird, und welche Unterlagen nötig sind.
- Planung des Austritts: Gaube mit Tür, Dachflächenausstieg oder Giebeltür, inklusive Abdichtung und Wärmeschutz.
- Tragwerksplanung: Fundamente, Lastabtrag und Anschlüsse an das Gebäude, Einwirkungen nach Eurocode 1 (DIN EN 1991).
- Fertigung: Tragende Stahlbauteile werden nach EN 1090 gefertigt, der Hersteller stellt Leistungserklärung und CE-Kennzeichen aus.
- Korrosionsschutz: Außen meist Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461, bei Bedarf mit zusätzlicher Beschichtung.
- Montage und Abnahme: Fundamente, Stellen der Treppe, Anschluss an Austritt und Geländer, Übergabe der Unterlagen.
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
- Das Dachgeschoss wird ausgebaut und bewohnt, bevor der zweite Rettungsweg geklärt ist.
- Ein Dachflächenfenster wird als Rettungsweg eingeplant, obwohl es zu weit von der Traufe liegt oder zu klein ist.
- Die Treppe führt direkt an Fenstern darunterliegender Geschosse vorbei, ohne dass der Brandschutz das geprüft hat.
- Die Austrittstür ist abgeschlossen oder zugestellt und im Notfall nicht ohne Weiteres zu öffnen.
- Am Fuß der Treppe fehlt ein freier Weg ins Freie, etwa weil der Garten eingezäunt ist.
Häufige Fragen
Muss ich für ein bestehendes Dachgeschoss eine Feuertreppe nachrüsten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Anlass ist meist ein Ausbau, eine Nutzungsänderung oder eine Forderung der Bauaufsicht. Ob ein Rettungsfenster ausreicht oder eine Treppe nötig ist, klärt die Bauaufsicht nach Landesrecht.
Welche Maße muss ein Rettungsfenster im Dachgeschoss haben?
Nach § 37 Abs. 5 MBO mindestens 0,90 m mal 1,20 m im Lichten, höchstens 1,20 m über dem Fußboden angeordnet und bei Dachfenstern höchstens 1 m horizontal von der Traufkante entfernt.
Darf eine Feuertreppe aus Holz sein?
Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 müssen die tragenden Teile einer Außentreppe, die als notwendige Treppe dient, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Bei Gebäudeklasse 1 und 2 entscheidet das Landesrecht im Einzelfall.
Braucht die Feuertreppe eine Baugenehmigung?
Das regeln die Landesbauordnungen unterschiedlich. Häufig ist die Treppe Teil des Bauantrags für den Dachausbau. Klären Sie das vorab mit der Bauaufsicht.
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Quellen
- Musterbauordnung (MBO), zuletzt geändert 23./24.11.2023
- Musterbauordnung, §§ 33 bis 37 (umwelt-online)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 03.04.2012
- BauO NRW 2018, § 35
- BauNetz Wissen: Gauben als Fluchtweg
- Stadt Monheim am Rhein, Bauaufsicht: Merkblatt Zweiter Rettungsweg aus Dachgeschossen
- Berliner Feuerwehr: FAQ Dachfenster als Rettungsfenster (01/2025)
- BauNetz Wissen: Treppenlauf
- BauNetz Wissen: Spindeltreppen
- BauNetz Wissen: Brandverhalten von Baustoffen
- bauforumstahl: CE-Kennzeichnung nach EN 1090
- Institut Feuerverzinken: Arbeitsblatt DIN EN ISO 14713
- Niedersächsische Bauordnung, § 33 Rettungswege in der aktuellen Fassung (gesetze.co)
- Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung vom 18.06.2024, Nds. GVBl. Nr. 51/2024 (Auszug, umwelt-online)
Stand: 03.11.2026




