Kurz gesagt: Jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen braucht für jede Nutzungseinheit zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe sein, etwa eine Außentreppe, oder eine Stelle, die die Feuerwehr mit Leitern oder Hubrettungsfahrzeugen erreicht. Welche Lösung zulässig ist, hängt von Gebäudehöhe, Nutzung und Personenzahl ab und richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Was ist der zweite Rettungsweg?

Die Musterbauordnung (MBO) verlangt in § 33 Abs. 1, dass für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, also zum Beispiel Wohnungen, Praxen oder Büros, in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sind. Innerhalb des Geschosses dürfen beide über denselben notwendigen Flur führen. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und die Bauordnung NRW (BauO NRW 2018) übernehmen diese Regel in ihrem § 33.

Der Grundgedanke: Wird ein Rettungsweg durch Feuer oder Rauch unbenutzbar, bleibt der andere. Liegt die Nutzungseinheit nicht zu ebener Erde, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Für den zweiten Rettungsweg gibt es mehrere Möglichkeiten.

Welche Möglichkeiten gibt es für den zweiten Rettungsweg?

Lösung Grundlage Typischer Einsatz
Weitere notwendige Treppe im Gebäude § 33 Abs. 2 MBO Größere Gebäude, Sonderbauten, Neubauten mit zwei Treppenräumen
Notwendige Außentreppe § 33 Abs. 2 und § 35 Abs. 1 MBO Nachrüstung im Bestand, Hallen, Bürogebäude, Schulen
Stelle, die mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist § 33 Abs. 2 MBO Wohngebäude und kleinere Nutzungseinheiten mit anleiterbaren Fenstern oder Balkonen
Sicherheitstreppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können § 33 Abs. 2 MBO Hochhäuser und größere Gebäude; ersetzt den zweiten Rettungsweg

Die BauO NRW 2018 lässt außerdem für ebenerdige Räume den zweiten Rettungsweg entfallen, wenn sie einen unmittelbaren Ausgang ins Freie haben, der von jeder Stelle des Raumes höchstens 15 m entfernt ist.

Wann reicht die Leiter der Feuerwehr?

Die Rettung über Geräte der Feuerwehr ist zulässig, hat aber Grenzen:

  • Höhe: Liegt die Brüstung der Anleiterstelle mehr als 8 m über dem Gelände, ist statt eines Zugangs eine Zufahrt für die Feuerwehr nötig (§ 5 Abs. 1 MBO). Solche Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt (§ 33 Abs. 3 MBO).
  • Personenzahl: Die BauO NRW 2018 erlaubt den zweiten Rettungsweg über Feuerwehrgeräte nur, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. Die Feuerwehr Herne sieht in ihrem Merkblatt bis 10 Personen je Nutzungseinheit in der Regel keine Bedenken, prüft darüber im Einzelfall und verlangt ab 30 Personen in der Regel einen zweiten baulichen Rettungsweg. In Niedersachsen ist seit dem 1. Juli 2024 nach § 33 Abs. 2 NBauO davon auszugehen, dass keine Bedenken bestehen, wenn das Gebäude kein Sonderbau ist und die Nutzungseinheit kein Geschoss für mehr als 30 Personen hat (siehe Zweiter Rettungsweg in Niedersachsen).
  • Nutzer: Bei mobilitätseingeschränkten Personen ist die Rettung über tragbare Leitern nach dem Herner Merkblatt nicht ohne Bedenken, bei nicht gehfähigen Personen praktisch ausgeschlossen. Kitas und Pflegeeinrichtungen sind Sonderbauten und werden einzeln geprüft.
  • Örtliche Voraussetzungen: Es braucht eine geeignete Aufstellfläche. Bäume, Carports oder Stellplätze dürfen sie nicht blockieren.

Den Vergleich der beiden Wege im Detail finden Sie im Artikel Anleitern durch die Feuerwehr oder feste Treppe: wann reicht was?.

Welche Anforderungen gelten an Fenster und Balkone als Rettungsweg?

Führt der zweite Rettungsweg über ein Fenster, muss es nach § 37 Abs. 5 MBO im Lichten mindestens 0,90 m mal 1,20 m groß sein und darf nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegt das Fenster in einer Dachschräge oder einem Dachaufbau, darf seine Unterkante oder ein davor liegender Austritt horizontal höchstens 1 m von der Traufkante entfernt sein. Die BauO NRW 2018 enthält diese Regel in § 37.

Balkone und höher gelegene Terrassen können nach dem Merkblatt der Feuerwehr Herne als erreichbare Stelle dienen, wenn sie zur jeweiligen Nutzungseinheit gehören. Ein gemeinsam genutzter Balkon wird für andere Einheiten nicht angerechnet. Notwendige Flure, offene Gänge und Treppenräume scheiden als erreichbare Stelle aus.

Wohin muss der zweite Rettungsweg führen?

Beide Rettungswege müssen ins Freie führen. Für NRW hat das Bauministerium mit Erlass vom 21.02.2025 klargestellt, dass der zweite Rettungsweg nicht zwingend bis zu einer öffentlichen Verkehrsfläche reichen muss. Führt er etwa in einen Innenhof, ist zu prüfen, ob sich Personen aus dem Trümmerschatten des Gebäudes entfernen, von Öffnungen mit Feuer und Rauch Abstand halten und dort sicher auf die Rettungskräfte warten können. Auch spätere Einfriedungen auf dem Nachbargrundstück sind dabei zu berücksichtigen.

Was gilt in Arbeitsstätten?

Für Betriebe kommen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten hinzu. Die ASR A2.3 spricht von Haupt- und Nebenfluchtweg. Ein Nebenfluchtweg ist unter anderem erforderlich:

  • wenn der Hauptfluchtweg durch Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung führt,
  • bei Produktions-, Lagerräumen oder Werkstätten mit mehr als 200 m²,
  • bei sonstigen Arbeitsräumen mit mehr als 400 m², etwa Großraumbüros,
  • wenn so viele Personen anwesend sind, dass eine geordnete Flucht nicht mehr möglich ist,
  • wenn andere Vorschriften es verlangen, zum Beispiel für Schulen oder Versammlungsstätten.

Die Länge des Hauptfluchtwegs ist bei normaler Brandgefährdung auf bis zu 35 m begrenzt. Im Nebenfluchtweg sind nach ASR A2.3 auch Wendel- und Spindeltreppen, Steigleitern und Steigeisengänge zulässig, im Hauptfluchtweg nicht.

Was gilt bei Bestandsgebäuden und Umbauten?

Ältere Gebäude haben oft nur eine Treppe und verlassen sich beim zweiten Rettungsweg auf die Feuerwehr. Das kann rechtmäßig sein, solange sich nichts ändert. Kritisch wird es, wenn neue Aufenthaltsräume entstehen, sich die Nutzung ändert oder mehr Personen im Gebäude sind. Für Niedersachsen stellt die Architektenkammer zu § 85a NBauO klar, dass der zweite Rettungsweg bei Umbau und Nutzungsänderung nicht zur Disposition steht. Häufige Lösung ist dann eine nachgerüstete Außentreppe aus Stahl, deren Ablauf der Artikel Fluchttreppe im Bestand nachrüsten beschreibt.

Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Klären Sie Ihr Vorhaben mit Architekt, Brandschutzplaner oder Bauaufsicht und beziehen Sie bei Bedarf die örtliche Brandschutzdienststelle ein.

Häufige Fragen

Muss der zweite Rettungsweg immer eine Treppe sein?

Nein. Er kann auch über eine Stelle führen, die mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist, etwa ein ausreichend großes Fenster oder einen Balkon. Bei Sonderbauten, großen Personenzahlen oder fehlender Feuerwehrtechnik ist meist eine bauliche Lösung nötig.

Wie groß muss ein Fenster als zweiter Rettungsweg sein?

Nach § 37 Abs. 5 MBO mindestens 0,90 m breit und 1,20 m hoch im Lichten. Die Brüstung darf höchstens 1,20 m über dem Fußboden liegen. Die Landesbauordnungen enthalten entsprechende Regeln.

Ab welcher Höhe reicht eine tragbare Leiter nicht mehr?

Liegt die Brüstung der Anleiterstelle mehr als 8 m über dem Gelände, ist ein Hubrettungsfahrzeug mit Zufahrt und Aufstellfläche erforderlich. Tragbare Leitern sind für Anleiterstellen bis 8 m vorgesehen.

Wann entfällt der zweite Rettungsweg?

Nach MBO, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Die BauO NRW 2018 nennt zusätzlich ebenerdige Räume mit Ausgang ins Freie in höchstens 15 m Entfernung.

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Quellen

Stand: 03.11.2026