Kurz gesagt: Eine Lagerbühne aus Stahl nutzt die Höhe einer Halle und schafft zusätzliche Fläche, ohne anzubauen. Für die Planung entscheidend sind die Lasten, der Absturzschutz mit sicherer Übergabestelle für Paletten, ein tragfähiger Hallenboden und die Frage, wie sich die neue Ebene auf Brandschutz und Rettungswege auswirkt. Weil das Bauordnungsrecht Ländersache ist, sollte das Vorhaben früh mit Brandschutzplaner oder Bauaufsicht abgestimmt werden.
Was ist eine Lagerbühne und wann lohnt sie sich?
Eine Lagerbühne ist eine begehbare Stahlkonstruktion aus Stützen, Trägern und Belag, die in eine bestehende Halle gestellt wird. Unter der Bühne bleibt die Fläche nutzbar, etwa für Arbeitsplätze, Kommissionierung oder Regale. Sinnvoll ist eine Lagerbühne, wenn die Halle ausreichend hoch ist, die Grundfläche knapp wird und ein Anbau zu teuer oder nicht möglich ist.
Man unterscheidet grob zwei Bauarten:
- Freistehende Stahlbühne: eigene Stützen und Träger, unabhängig von der Einrichtung darunter. Die Fläche unter der Bühne bleibt frei planbar.
- Regalbühne: Die Bühne liegt auf einer Regalanlage auf, die Regalstützen tragen mit. Für solche Anlagen gelten die Regeln für Lagereinrichtungen, etwa DIN EN 15512 und die DGUV Information 208-061.
Wenn es eher um eine Bedien- oder Wartungsplattform an einer Anlage geht, ist der Beitrag Stahlpodest und Arbeitsbühne in der Halle passender.
Welche Lasten muss eine Lagerbühne tragen?
Die Lastannahmen legt der Tragwerksplaner fest. Für regalgestützte Bühnen nennt die DGUV Information 208-061 in Anhang 2 nach DIN EN 15512 die folgenden Werte, sofern Planer und Belastungsschild nichts anderes angeben:
| Bereich | Verteilte Last | Punktlast |
|---|---|---|
| Bühnen und Laufgänge nur als Zugang, bis 1,2 m breit | 2,5 kN/m² | 2,0 kN auf 100 × 100 mm |
| Bühnen über 1,2 m breit, zur Lagerung oder für Handwagen | 3,5 kN/m² | 2,0 kN auf 100 × 100 mm |
| Instandhaltungsebenen | 2,0 kN/m² | 1,5 kN auf 200 × 200 mm |
| Treppen bis 1,2 m breit | 3,0 kN/m² | 2,0 kN auf 100 × 100 mm |
| Treppen über 1,2 m breit | 3,5 kN/m² | 3,0 kN auf 100 × 100 mm |
3,5 kN/m² entsprechen rund 350 kg je Quadratmeter. Höhere Belastungen, etwa durch Paletten mit schwerem Lagergut oder Fahrverkehr mit Hubwagen, müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Die zulässige Belastung gehört gut sichtbar auf ein Schild an der Bühne, damit sie im Alltag nicht überschritten wird.
Genauso wichtig ist der Untergrund: Die Stützen leiten ihre Last punktuell in die Bodenplatte. Ob die vorhandene Hallensohle das aufnimmt oder ob Fundamente oder größere Fußplatten nötig sind, muss vorab geprüft werden.
Wie wird die Lagerbühne gegen Absturz gesichert?
Für Absturzkanten von Regalbühnen verweist die DGUV Information 208-061 auf die ASR A2.1:
- Geländerhöhe mindestens 1,0 m, bei mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 1,10 m; empfohlen werden generell 1,10 m
- Horizontallast an der Oberkante mindestens 500 N/m
- Füllstäbe mit höchstens 0,18 m lichtem Abstand oder Knieleisten mit höchstens 0,50 m Abstand
- Fußleisten mindestens 0,05 m hoch, abgestimmt auf das Lagergut und direkt an der Absturzkante
- nicht geschlossene Böden wie Gitterroste oder Lochbleche so ausführen, dass darunter niemand durch herabfallende Gegenstände gefährdet wird
Übergabestellen für Paletten
Die heikelste Stelle ist der Bereich, an dem der Stapler Ware auf die Bühne setzt. Hier muss das Geländer offen sein und trotzdem schützen. Die DGUV Information 208-061 nennt vorrangig ein Schleusengeländer, also ein Palettentor nach DIN EN 15635. Dabei ist immer eine Seite geschlossen: Ist die Bühnenseite offen, ist die Kante zur Halle gesichert und umgekehrt. Nur wenn das nicht möglich ist, kommen aufklappbare oder verschiebbare Geländer infrage. Sie dürfen sich nicht zur Absturzseite öffnen lassen und müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein.
Zum Abstand von der Absturzkante verweist eine Antwort des Arbeitsschutzportals KomNet NRW auf die ASR A2.1: Arbeitsplätze, die mehr als 2,0 m von der Absturzkante entfernt sind, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs. Abweichende Lösungen müssen in der Gefährdungsbeurteilung als gleichwertig nachgewiesen und am besten mit Arbeitsschutzbehörde oder Unfallversicherungsträger abgestimmt werden.
Was sagt das Bau- und Brandschutzrecht zur Zwischenebene?
Eine Lagerbühne verändert die Halle: Es entsteht zusätzliche Fläche mit zusätzlicher Brandlast, und es kommen neue Wege hinzu. Für Industriebauten ist die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) maßgeblich, die die Länder als Technische Baubestimmung übernehmen. Sie unterscheidet unter anderem:
- Ebenen: Bereiche, die durch Decken getrennt sind, deren Standsicherheit brandschutztechnisch bemessen sein muss.
- Galerien und Emporen: Sie gelten nicht als Geschosse, wenn ihre Gesamtfläche weniger als die Hälfte der Raumfläche beträgt.
- Einbauten: einzelne begehbare Bauteile oberhalb des Fußbodens, die brandschutztechnisch nicht bemessen sind.
Wie eine konkrete Lagerbühne einzuordnen ist, entscheidet sich im Einzelfall. Davon hängen ab, ob die Konstruktion einen Feuerwiderstand braucht, wie die Rettungswege von der Bühne geführt werden und ob eine Baugenehmigung oder eine Anpassung des Brandschutzkonzepts nötig ist. Nach der MIndBauRL darf zum Beispiel der Weg von jeder Stelle eines Produktions- oder Lagerraums bis zu einem Hauptgang höchstens 15 m betragen, Hauptgänge müssen mindestens 2 m breit sein. Prüfen Sie außerdem, ob vorhandene Brandmelde- oder Löschanlagen angepasst werden müssen.
Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. In Niedersachsen und NRW gelten die jeweilige Landesbauordnung und die eingeführten Technischen Baubestimmungen; klären Sie das Vorhaben mit Architekt, Brandschutzplaner oder Bauaufsicht.
Wie kommt man auf die Bühne?
Als Zugang dient in der Regel eine Stahltreppe. Nach ASR A1.8 sind Steigleitern nur zulässig, wenn eine Treppe betriebstechnisch nicht möglich ist. Für Treppen in gewerblichen Bauten nennt die ASR A1.8 eine Steigung von 16 bis 19 cm bei 26 bis 30 cm Auftritt und einen Handlauf auf jeder Treppe. Bei größeren Bühnen kann aus Gründen des Rettungswegs eine zweite Treppe sinnvoll oder notwendig sein.
Wie läuft die Nachrüstung ab?
- Bedarf klären: Fläche, Lagergut, Gewichte, Art der Beschickung (Stapler, Hubwagen, von Hand)
- Bestand aufnehmen: Hallenhöhe, Stützenraster, Kranbahnen, Beleuchtung, Sprinkler, Tore, Fahrwege
- Hallenboden prüfen: Tragfähigkeit der Bodenplatte für die Stützenlasten
- Bau- und Brandschutz abstimmen: Einordnung der Bühne, Rettungswege, Genehmigung
- Statik und Werkplanung: Stützenraster, Träger, Belag, Geländer, Palettentor, Treppe
- Fertigung: tragende Stahlbauteile nach DIN EN 1090 mit CE-Kennzeichnung (mehr dazu im Beitrag EN 1090 einfach erklärt)
- Montage: oft abschnittsweise, damit der Betrieb weiterlaufen kann
- Abnahme und Einweisung: Belastungsschild, Dokumentation, Unterweisung der Beschäftigten
Häufige Fragen
Braucht eine Lagerbühne eine Baugenehmigung?
Das hängt vom Landesrecht, von Größe und Nutzung der Bühne und vom Brandschutzkonzept der Halle ab. Klären Sie es vor der Bestellung mit Bauaufsicht oder Brandschutzplaner.
Wie viel Last trägt eine Lagerbühne?
So viel, wie geplant und nachgewiesen wurde. Für regalgestützte Lagerbühnen über 1,2 m Breite nennt die DGUV Information 208-061 als Standardannahme 3,5 kN/m², höhere Lasten müssen gesondert angesetzt werden.
Ist ein Palettentor Pflicht?
Die DGUV Information 208-061 nennt das Schleusengeländer nach DIN EN 15635 als vorrangige Lösung. Andere Lösungen sind nur zulässig, wenn ein Schleusengeländer nicht möglich ist, und müssen gegen Öffnen zur Absturzseite gesichert sein.
Kann man eine Lagerbühne später erweitern oder versetzen?
Verschraubte Stahlkonstruktionen lassen sich grundsätzlich erweitern oder umsetzen. Statik, Brandschutz und gegebenenfalls die Genehmigung müssen dann erneut geprüft werden.
Stahlbau und Fertigung für Industrie: RICHTER Metallbau
RICHTER Metallbau ist ein inhabergeführter Familienbetrieb aus Hagen a.T.W. bei Osnabrück, seit 1994 im Metallbau tätig und zertifiziert nach DIN EN 1090. Wir konstruieren in 3D, fertigen mit CNC-Plasmaschneidanlage, Biege- und Schweißtechnik in eigener Halle und montieren Bühnen, Podeste und Stahlkonstruktionen vor Ort.
Sprechen Sie uns an: Telefon 05403 79599-0 oder E-Mail info@richter-mb.de. Mehr zu unseren Leistungen für Industrie und Gewerbe.
Quellen
- DGUV Information 208-061, Abschnitt 4: Regalbühnen und Absturzsicherung
- DGUV Information 208-061, Anhang 2: Lastannahmen nach DIN EN 15512
- ASR A2.1, Abschnitt 5: Sicherung an Absturzkanten
- KomNet NRW: Abstand zur Absturzkante auf Lagerbühnen
- KomNet NRW: Standsicherheit von Regalen
- Baunetz Wissen: Brandschutz in Industriebauten
- ASR A1.8 Verkehrswege, Abschnitt 4
- bauforumstahl: CE-Kennzeichnung nach EN 1090
Stand: 03.11.2026




