Kurz gesagt: Eine Fluchttreppe braucht ein Podest am Austritt vor der Tür, ein Zwischenpodest spätestens nach 18 Stufen und bei geraden Läufen ein Podest an jedem Richtungswechsel. Nach den in der Fachliteratur wiedergegebenen Werten der DIN 18065 sind Podeste mindestens so breit wie der Treppenlauf und in der Regel mindestens 100 cm lang, in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen 80 cm. Schlägt eine Tür zur Treppe hin auf, muss zwischen Tür und erster Stufe ein ausreichender Treppenabsatz liegen.

Wann braucht eine Fluchttreppe ein Podest?

Podeste unterbrechen den Treppenlauf, damit Menschen sicher ankommen, ausruhen und die Richtung wechseln können. Auf einer Fluchttreppe sind sie in drei Situationen nötig:

  • Am Austritt vor der Tür: Die Musterbauordnung (MBO) bestimmt in § 34 Abs. 7, dass eine Treppe nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen darf, die in Richtung der Treppe aufschlägt. Zwischen Treppe und Tür ist ein ausreichender Treppenabsatz anzuordnen.
  • Als Zwischenpodest nach einer bestimmten Stufenzahl: Nach DIN 18065 muss bei notwendigen Treppen nach spätestens 18 Steigungen ein Podest den Treppenlauf unterbrechen, ausgenommen sind Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen. Die ASR A1.8 verlangt in Arbeitsstätten bei Treppenläufen bis 36° Steigungswinkel ein Zwischenpodest nach höchstens 18 Trittstufen.
  • Bei Richtungswechsel: Wechselt eine Treppe mit geraden Läufen die Laufrichtung, etwa bei zweiläufigen gegenläufigen Treppen, wird ein Wendepodest angeordnet. Gewendelte Läufe ändern die Richtung dagegen über die Stufen selbst.

Bei einer Geschosshöhe von rund 3,50 m und 17,5 cm Steigung ergeben sich 20 Stufen. Ein gerader Lauf über ein Geschoss braucht in diesem Fall also ein Zwischenpodest. Wie Steigung und Laufbreite zusammenhängen, erklärt der Beitrag Fluchttreppe: Breite, Steigung und Maße.

Wie groß muss ein Podest sein?

Die Breite eines Podests entspricht mindestens der Laufbreite der Treppe. Für die Podestlänge in Laufrichtung geben Fachbeiträge, die sich auf DIN 18065 beziehen, folgende Mindestmaße an:

Gebäude Mindestlänge Podest Nutzbare Laufbreite notwendiger Treppen
Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen 80 cm (entspricht etwa 2,5 Auftritten) 80 cm
Sonstige Gebäude 100 cm (entspricht etwa 3 Auftritten) 100 cm

Die Länge orientiert sich am Schrittmaß. Eine verbreitete Empfehlung lautet: Podestlänge mindestens gleich Schrittmaß plus ein Auftritt. Bei einer Treppe mit 17 cm Steigung und 29 cm Auftritt ergeben sich so 92 cm. Bei gewendelten und kreisförmigen Treppen wird die Podestlänge an der Lauflinie gemessen.

Für den Rettungsweg gilt außerdem § 34 Abs. 5 MBO: Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. Ein Podest darf also nicht schmaler sein als der Lauf, der zu ihm führt. Einbauten wie Rohrleitungen, Fallrohre oder Leuchten dürfen die Breite nicht einschränken.

Was gilt für das Podest vor einer Tür?

Die Tür vom Gebäude auf die Fluchttreppe ist der kritische Punkt. Wer im Notfall hinausgeht, darf nicht direkt auf eine Stufe treten. Die Anforderungen im Überblick:

  • Bauordnung: Schlägt die Tür in Richtung Treppe auf, ist zwischen Tür und Treppe ein ausreichender Treppenabsatz nötig (§ 34 Abs. 7 MBO). Die Landesbauordnungen enthalten entsprechende Regeln.
  • Fachliteratur: Das Podest sollte bei einer zur Treppe hin aufschlagenden Tür mindestens so tief sein, wie die Tür breit ist.
  • Arbeitsstätten: Nach ASR A1.8 müssen Treppen und Stufen unmittelbar vor und hinter Türen einen Abstand von mindestens 1,0 m einhalten, bei aufgeschlagener Tür mindestens 0,5 m.

In der Praxis bedeutet das: Das Austrittspodest einer Fluchttreppe ist oft deutlich größer als ein Zwischenpodest, weil Türflügel, Laufbreite und der Abstand zur ersten Stufe zusammenkommen. Planen Sie dieses Podest deshalb vom Türmaß aus.

Welche Anforderungen gelten an Geländer und Ausführung des Podests?

Die freien Seiten von Treppen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen müssen nach ASR A1.8 durch Geländer gesichert sein. In Arbeitsstätten beträgt die Geländerhöhe mindestens 1,00 m, bei mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 1,10 m. Für Wohn- und andere Gebäude regelt die Landesbauordnung die Höhe der Umwehrung, Details dazu im Beitrag Geländerhöhe: was die Vorschriften verlangen.

Bei Außentreppen aus Stahl, die als notwendige Treppe ohne Treppenraum dienen, gehören die Podeste zur Tragkonstruktion. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 müssen die tragenden Teile solcher Außentreppen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (§ 34 Abs. 4 MBO). Für die Ausführung im Freien haben sich folgende Punkte bewährt:

  • Belag aus Gitterrost oder gelochtem Blech, damit Wasser abläuft und sich keine Eisflächen bilden
  • gleiche Oberkante von Podest und Türschwelle, soweit die Abdichtung des Gebäudes das zulässt
  • Handlauf, der über das Podest weitergeführt wird oder am Podest sinnvoll endet
  • Feuerverzinkung der gesamten Konstruktion als Korrosionsschutz
  • Podest so bemessen, dass es auch beim Wenden der Laufrichtung die volle Laufbreite bietet

Mehr zur Planung einer Außentreppe mit Podest finden Sie im Beitrag Außentreppe aus Stahl mit Podest planen.

Welche Fehler passieren bei Podesten häufig?

  • Das Austrittspodest wird zu knapp geplant und der Türflügel schlägt über die erste Stufe.
  • Ein gerader Lauf über mehr als 18 Stufen wird ohne Zwischenpodest ausgeführt.
  • Das Podest ist schmaler als der Treppenlauf, etwa weil eine Stütze oder ein Fallrohr hineinragt.
  • Das Geländer endet am Podestrand, obwohl die freie Seite weiterläuft.
  • Ein Wartepodest für die Feuerwehr nach DIN 14094-2, wie es bei Notleiteranlagen auf Dächern vorkommt, wird mit dem Podest einer notwendigen Treppe verwechselt. Beide erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Weil Podestmaße und Ausnahmen je nach Gebäudeart und Bundesland abweichen können, stimmen Sie das konkrete Vorhaben mit Architekt, Brandschutzplaner oder Bauaufsicht ab.

Häufige Fragen

Nach wie vielen Stufen braucht eine Fluchttreppe ein Zwischenpodest?

Nach DIN 18065 bei notwendigen Treppen spätestens nach 18 Steigungen, ausgenommen Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen. In Arbeitsstätten verlangt die ASR A1.8 bei Steigungswinkeln bis 36° ein Zwischenpodest nach höchstens 18 Trittstufen.

Wie tief muss das Podest vor einer Tür sein?

Die Bauordnung verlangt einen ausreichenden Treppenabsatz, wenn die Tür zur Treppe hin aufschlägt. In Arbeitsstätten müssen Stufen nach ASR A1.8 mindestens 1,0 m Abstand zur Tür haben, bei aufgeschlagener Tür 0,5 m.

Muss ein Podest so breit sein wie die Treppe?

Ja. Die Podestbreite entspricht mindestens der Laufbreite, und nach § 34 Abs. 5 MBO müssen Treppenläufe und Treppenabsätze für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.

Braucht ein Podest ein Geländer?

Ja, an allen freien Seiten. Die ASR A1.8 verlangt für Treppen und Treppenabsätze in Arbeitsstätten Geländer mit mindestens 1,00 m Höhe, ab 12 m Absturzhöhe 1,10 m.

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Quellen

Stand: 03.11.2026