Kurz gesagt: In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen Umwehrungen nach Bauordnungsrecht bei einer Absturzhöhe bis 12 m mindestens 0,90 m hoch sein, darüber mindestens 1,10 m. In Arbeitsstätten verlangt die ASR A2.1 mindestens 1,00 m, bei mehr als 12 m Absturzhöhe ebenfalls 1,10 m. Welche Werte für Ihr Vorhaben gelten, richtet sich nach Landesrecht und Nutzung und sollte mit Architekt oder Bauaufsicht abgestimmt werden.

Ab wann braucht eine Fläche überhaupt ein Geländer?

Das Bauordnungsrecht spricht nicht von Geländern, sondern von Umwehrungen. Gemeint sind Geländer, Brüstungen und andere Absturzsicherungen. In Niedersachsen regelt das § 4 der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO), die § 16 NBauO konkretisiert. Danach sind zum Begehen bestimmte Flächen, Treppen und Verkehrsflächen auf dem Grundstück zu umwehren, wenn sie an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen grenzen und die Umwehrung dem Zweck der Fläche nicht widerspricht.

In Nordrhein-Westfalen enthält § 38 Abs. 1 BauO NRW 2018 eine vergleichbare Regel: begehbare Flächen, die an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen grenzen, sowie die freien Seiten von Treppen sind zu umwehren. Für Arbeitsstätten legt die ASR A2.1 fest, dass eine Gefährdung durch Absturz bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vorliegt. Zwischen 0,2 m und 1,0 m ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Schutzmaßnahmen nötig sind.

Wie hoch muss ein Geländer nach Bauordnung und ASR sein?

Die folgende Übersicht fasst die Mindesthöhen zusammen. Sie ersetzt nicht den Blick in die jeweils gültige Fassung der Vorschrift.

Regelwerk Absturzhöhe bis 12 m Absturzhöhe über 12 m
Niedersachsen, § 4 Abs. 2 DVO-NBauO (Umwehrungen) mindestens 0,90 m mindestens 1,10 m
Nordrhein-Westfalen, § 38 Abs. 4 BauO NRW (andere Umwehrungen) mindestens 0,90 m mindestens 1,10 m
Fensterbrüstungen in Niedersachsen und NRW mindestens 0,80 m mindestens 0,90 m
Arbeitsstätten, ASR A2.1 Abschnitt 5.1 mindestens 1,00 m mindestens 1,10 m
Treppen in Arbeitsstätten, ASR A1.8 Abschnitt 4.5 mindestens 1,00 m über Stufenvorderkante mindestens 1,10 m

Fensterbrüstungen dürfen niedriger sein als andere Umwehrungen. In Niedersachsen entfällt die Anforderung an die Brüstung, wenn eine andere Umwehrung mit mindestens 0,90 m Höhe den Schutz sicherstellt oder dem Fenster im selben Geschoss eine umwehrte Fläche wie ein Balkon vorgelagert ist.

Welche Regeln gelten in Arbeitsstätten und Gewerbebauten?

Ist ein Gebäude oder ein Bereich eine Arbeitsstätte, etwa eine Halle, ein Büro oder eine Werkstatt, gelten zusätzlich die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Die ASR A2.1 verlangt dort Umwehrungen von mindestens 1,00 m Höhe. Bei Brüstungen darf die Höhe auf 0,80 m sinken, wenn die Brüstungstiefe mindestens 0,20 m beträgt. Ab mehr als 12 m Absturzhöhe sind 1,10 m gefordert.

Auch die Füllung ist geregelt:

  • Bei Füllstabgeländern mit senkrechten Stäben darf der lichte Abstand höchstens 0,18 m betragen.
  • Der Abstand zwischen Unterkante der Umwehrung und Fußboden darf 0,18 m nicht überschreiten.
  • Bei Knieleistengeländern darf der Abstand zwischen Fußleiste, Knieleiste und Handlauf jeweils höchstens 0,50 m betragen.
  • Fußleisten müssen mindestens 0,05 m hoch sein und unmittelbar an der Absturzkante liegen.

An Treppen in Arbeitsstätten fordert die ASR A1.8 Geländer von mindestens 1,00 m Höhe, gemessen senkrecht über der Stufenvorderkante. Die Fachinformation der VBG zu Treppen nennt außerdem eine Horizontallast von 500 N/m in Höhe der Mindestgeländerhöhe. Wer ein Gewerbeobjekt plant, sollte daher klären, ob Bauordnung und Arbeitsstättenrecht nebeneinander zu beachten sind. In der Praxis wird dann meist der höhere Wert umgesetzt.

Wo wird die Geländerhöhe gemessen?

Die Vorschriften nennen Mindestmaße, die Messpunkte erläutert unter anderem der Standpunkt des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (BVS) zu Brüstungs- und Geländerhöhen:

  • Auf ebenen oder geneigten Flächen wird ab der angrenzenden Standfläche gemessen, also ab dem fertigen Belag.
  • An Treppen wird senkrecht über der Stufenvorderkante gemessen.
  • Ist vor dem Geländer eine besteigbare Fläche vorhanden, etwa ein Sockel oder eine Brüstung bis etwa 70 cm, wird die Höhe ab deren Oberkante gemessen.
  • Die Absturzhöhe ist der Höhenunterschied zwischen Lauf- oder Standfläche und der nächsten tieferen, tragfähigen Fläche.
  • Die Mindestmaße sind Grenzmaße. Toleranzen nach unten werden nicht angesetzt.

Wichtig für Bestand und Sanierung: Wird ein Bodenbelag erhöht, etwa durch Dämmung und neuen Belag auf einem Balkon, verringert sich die wirksame Geländerhöhe. Planen Sie deshalb immer mit der Höhe über dem fertigen Belag.

Was gilt, wenn Kinder das Geländer nutzen?

Wo sich Kleinkinder üblicherweise aufhalten, reichen Höhe und Stababstand allein nicht aus. In Niedersachsen regelt das § 4 Abs. 4 DVO-NBauO ausdrücklich: Auf Flächen, auf denen sich üblicherweise auch Kinder aufhalten, dürfen Umwehrungen das Überklettern nicht erleichtern. Öffnungen dürfen bei mehr als 12 cm Breite nicht höher als 12 cm und bei mehr als 12 cm Höhe nicht breiter als 12 cm sein, und der seitliche Abstand zwischen Umwehrung und gesicherter Fläche darf höchstens 6 cm betragen. Ausgenommen sind Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und Treppen in Wohnungen. Das Niedersächsische Bauministerium nennt in seinen Antworten zu § 4 DVO-NBauO weitergehende Anforderungen für Wohnhäuser, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, Spielplätze und öffentlich zugängliche Einrichtungen des täglichen Lebens. Als Bezugsmaß gegen das Hochklettern nennt es 0,70 m, angelehnt an die übliche Tischhöhe und an DIN 18065.

Für Treppengeländer beschreibt DIN 18065 (Abschnitt 6.8.3) bei zu erwartenden unbeaufsichtigten Kleinkindern einen lichten Abstand der Geländerteile von höchstens 12 cm in einer Richtung. Das Überklettern ist zu erschweren, zum Beispiel durch senkrechte Stäbe oder eine geschlossene Füllung im unteren Bereich. Waagerechte Stäbe oder Flachstähle wirken wie eine Leiter und sind in solchen Gebäuden ungünstig. Mehr zur Gestaltung von Füllungen lesen Sie im Beitrag Stahlgeländer aus Flachstahl.

Welche Fehler passieren bei der Planung häufig?

  • Die Höhe wird ab Rohboden statt ab fertigem Belag geplant.
  • Sitzbänke, Pflanzkübel oder breite Sockel vor dem Geländer wirken als Steighilfe und verringern die wirksame Höhe.
  • In einer Arbeitsstätte wird nur der bauordnungsrechtliche Wert von 0,90 m umgesetzt.
  • Die Grenze von 12 m Absturzhöhe wird bei oberen Geschossen oder Dachterrassen übersehen.
  • Horizontale Füllungen werden in Wohngebäuden mit Kindern eingesetzt.
  • Statik und Verankerung werden nicht nachgewiesen. Umwehrungen müssen standsicher sein und werden in der Regel statisch berechnet.

Bei Außenanlagen spielt außerdem das Material eine Rolle für die Dauerhaftigkeit. Hinweise dazu finden Sie im Beitrag Edelstahlgeländer für außen.

Häufige Fragen

Reichen 0,90 m für einen Balkon in Niedersachsen?

Für Wohngebäude mit einer Absturzhöhe bis 12 m nennt § 4 Abs. 2 DVO-NBauO mindestens 0,90 m. Liegt der Balkon höher als 12 m über dem Gelände, sind mindestens 1,10 m gefordert. Wo Kleinkinder zu erwarten sind, kommen Anforderungen gegen Durch- und Überklettern hinzu.

Gilt in einer Firmenhalle die Bauordnung oder die ASR?

Die Bauordnung gilt für die bauliche Anlage, die ASR für Arbeitsstätten. In Hallen, Büros und Werkstätten sind daher in der Regel beide zu beachten. Die ASR A2.1 verlangt mindestens 1,00 m, bei mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.

Wie groß dürfen die Abstände zwischen den Geländerstäben sein?

In Arbeitsstätten höchstens 0,18 m zwischen senkrechten Füllstäben. In Niedersachsen begrenzt § 4 Abs. 4 DVO-NBauO Öffnungen auf Flächen, auf denen sich Kinder aufhalten, auf 12 cm in einer Richtung. Für Treppengeländer nennt DIN 18065 bei zu erwartenden unbeaufsichtigten Kleinkindern ebenfalls höchstens 12 cm.

Welche Geländerhöhe gilt an einer Fluchttreppe?

Auch an Außentreppen gelten die Anforderungen an Umwehrungen nach Landesbauordnung, in Arbeitsstätten zusätzlich die ASR. Die übrigen Maße einer Fluchttreppe behandelt der Beitrag Fluchttreppe: Breite, Steigung und Maße.

Ist dieser Überblick eine verbindliche Auskunft?

Nein. Er gibt den Stand der genannten Vorschriften wieder und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Landesrecht in der gültigen Fassung. Stimmen Sie Ihr Vorhaben mit Architekt, Tragwerksplaner oder der Bauaufsicht ab.

Treppen und Geländer nach Maß: RICHTER Metallbau

RICHTER Metallbau ist ein inhabergeführter Familienbetrieb aus Hagen a.T.W. bei Osnabrück, seit 1994 im Metallbau tätig und zertifiziert nach DIN EN 1090. Wir fertigen Treppen und Geländer aus Stahl und Edelstahl nach Aufmaß in unserer Halle und montieren sie mit eigenem Team.

Sprechen Sie uns an: Telefon 05403 79599-0 oder E-Mail info@richter-mb.de. Mehr zu unseren Treppen und Geländern.

Quellen

Stand: 03.11.2026