Kurz gesagt: Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verlangt in § 33 für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen in jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie. Der zweite Rettungsweg kann über eine weitere notwendige Treppe oder über Rettungsgeräte der Feuerwehr führen. Der Weg über die Feuerwehr ist nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. Seit dem 1. Juli 2024 geht das Gesetz bei Gebäuden, die keine Sonderbauten sind, und Nutzungseinheiten ohne Geschoss für mehr als 30 Personen davon aus, dass keine Bedenken bestehen.

Was regelt § 33 NBauO zum zweiten Rettungsweg?

§ 33 Abs. 1 NBauO bestimmt, dass für jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein müssen. Beide dürfen innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

Nach § 33 Abs. 2 NBauO führt der erste Rettungsweg bei Geschossen, die nicht zu ebener Erde liegen, über eine notwendige Treppe. Der zweite Rettungsweg kann über eine weitere notwendige Treppe oder über eine Stelle führen, die die Feuerwehr mit ihren Rettungsgeräten erreicht. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren und durch besondere Vorkehrungen gegen Feuer und Rauch geschützten Treppenraum möglich ist. Dasselbe gilt für eingeschossige, zu ebener Erde liegende Nutzungseinheiten mit unmittelbarem Ausgang ins Freie.

Hinter allem steht der Grundsatz aus § 14 NBauO: Soweit die Mittel der Feuerwehr zur Rettung von Menschen nicht ausreichen, sind stattdessen geeignete bauliche Vorkehrungen zu treffen. Eine solche Vorkehrung ist häufig eine feste Außentreppe.

Was hat sich 2024 beim zweiten Rettungsweg geändert?

Mit dem Gesetz zur Änderung der NBauO vom 18. Juni 2024, das am 1. Juli 2024 in Kraft trat, wurde § 33 Abs. 2 neu gefasst. Danach ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. Ist das Gebäude kein Sonderbau und hat die Nutzungseinheit kein Geschoss, das für die Nutzung durch mehr als 30 Personen bestimmt ist, ist nach dem Gesetz davon auszugehen, dass keine Bedenken bestehen.

Die Architektenkammer Niedersachsen erläutert die Folgen so:

  • Bei Gebäuden, die keine Sonderbauten sind, bestehen in der Regel keine Bedenken, wenn die Nutzungseinheit kein Geschoss mit mehr als 30 Personen hat.
  • Bis zum 30. Juni 2024 musste für eine solche Planung oft eine Abweichung beantragt werden. Seit dem 1. Juli 2024 ist das innerhalb der 30-Personen-Grenze in der Regel ohne Abweichung möglich.
  • Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO entfällt die Prüfung des zweiten Rettungswegs über Geräte der Feuerwehr durch die Bauaufsicht. Die Verantwortung liegt dann umso mehr bei den Entwurfsverfassern.

Für Sie heißt das: Bei einem Büro, einer Praxis oder einem Schulungsraum mit einem Geschoss für mehr als 30 Personen greift diese Vermutung nicht. Dann ist im Einzelfall zu klären, ob gegen die Rettung über die Feuerwehr Bedenken bestehen; ist das der Fall, braucht es einen baulichen zweiten Rettungsweg. Dasselbe gilt für Sonderbauten wie Schulen, Kitas oder Gebäude mit einem Raum für mehr als 100 Personen.

Wann ist eine Außentreppe in Niedersachsen als Rettungsweg zulässig?

Notwendige Treppen müssen grundsätzlich in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen (§ 35 Abs. 1 NBauO). § 35 Abs. 2 NBauO lässt notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum unter anderem als Außentreppe zu, wenn ihre Nutzung auch im Brandfall ausreichend sicher ist. Was das konkret bedeutet, wird im Einzelfall beurteilt, etwa mit Blick auf Fenster und Türen in der Außenwand neben der Treppe und den Austritt ins Freie.

Für die Treppe selbst gilt nach § 34 NBauO: Notwendige Treppen müssen für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen und beiderseits Handläufe haben. Ausnahmen bei den Handläufen gibt es unter anderem für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2. Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig. Konkrete Maße für Breite, Steigung und Podeste beschreibt der Artikel Fluchttreppe: Breite, Steigung und Maße.

Welche Rolle spielen Gebäudeklasse und Höhe?

Die NBauO ordnet Gebäude in fünf Gebäudeklassen ein (§ 2 Abs. 3 NBauO). Maßgeblich ist die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche im Mittel. Für den zweiten Rettungsweg gibt es eine Besonderheit: Wird er über Rettungsgeräte der Feuerwehr geführt, wird die Höhe nach § 2 Abs. 3 Satz 4 NBauO abweichend von der Stelle der Geländeoberfläche aus gemessen, von der aus der Aufenthaltsraum über diese Geräte erreichbar ist.

Gebäudeklasse Kurzbeschreibung nach § 2 Abs. 3 NBauO
1 freistehend, Höhe bis 7 m, höchstens zwei Nutzungseinheiten mit zusammen höchstens 400 m², außerdem freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
2 nicht freistehend, sonst wie Gebäudeklasse 1
3 sonstige Gebäude bis 7 m Höhe
4 Höhe bis 13 m, Nutzungseinheiten mit jeweils höchstens 400 m²
5 sonstige Gebäude, auch unterirdische Gebäude mit Aufenthaltsräumen

Die Durchführungsverordnung (DVO-NBauO) regelt den Zugang für die Feuerwehr: Von der öffentlichen Verkehrsfläche muss ein Zu- oder Durchgang von mindestens 1,25 m Breite vorhanden sein. Liegen Anleiterstellen mehr als 8 m über dem Gelände, ist stattdessen eine Zu- oder Durchfahrt nötig (§ 1 DVO-NBauO). An den Anleiterstellen müssen Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr vorhanden sein (§ 2 DVO-NBauO). Fehlen diese Flächen auf dem Grundstück, kommt der Weg über die Feuerwehr oft nicht in Frage.

Welche Geländerhöhen gelten in Niedersachsen?

Umwehrungen sind in § 4 DVO-NBauO geregelt. Zu umwehren sind unter anderem begehbare Flächen und Treppen, die an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen grenzen. Die Mindesthöhe beträgt bei einer Absturzhöhe bis 12 m 0,90 m, darüber 1,10 m. Das Wirtschaftsministerium weist in seinen FAQ darauf hin, dass in Bereichen mit Kleinkindern, etwa in Kitas oder Grundschulen, weitergehende Anforderungen gegen das Überklettern gelten. In Arbeitsstätten verlangt die ASR A1.8 an Treppen mindestens 1,00 m Geländerhöhe.

Was gilt bei Umbau und Nutzungsänderung?

§ 85a NBauO regelt Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen. Nach den Erläuterungen der Architektenkammer Niedersachsen steht der zweite Rettungsweg dabei nicht zur Disposition. Wer also ein Dachgeschoss ausbaut, eine Lagerfläche zu Büros umnutzt oder mehr Arbeitsplätze in einem Geschoss einrichtet, muss den zweiten Rettungsweg für den neuen Zustand nachweisen. Im Mitteilungsverfahren nach § 62 NBauO erteilt die Bauaufsicht keine Baugenehmigung, die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt dort vor allem bei Bauherrschaft und Entwurfsverfassern. Die Nachweise zu Standsicherheit und Brandschutz, die nach § 65 Abs. 2 NBauO zu prüfen sind, müssen aber auch dort geprüft und bestätigt sein.

So gehen Sie bei einem Vorhaben in Niedersachsen sinnvoll vor:

  1. Nutzung und Personenzahl je Geschoss festlegen und klären, ob ein Sonderbau vorliegt.
  2. Prüfen, ob die Feuerwehr jede Nutzungseinheit erreicht: Höhe der Anleiterstelle, Zugang oder Zufahrt, Aufstellflächen.
  3. Mit Architekt oder Brandschutzplaner entscheiden, ob ein baulicher zweiter Rettungsweg nötig ist.
  4. Lage, Bauform und Maße der Außentreppe planen und den Brandschutznachweis darauf abstimmen.
  5. Genehmigungsweg klären (siehe Braucht eine Fluchttreppe eine Baugenehmigung?).
  6. Fertigung, Korrosionsschutz und Montage beauftragen.

Die allgemeinen Grundlagen, die auch in anderen Ländern gelten, erklärt der Artikel Zweiter Rettungsweg: Anforderungen an Gebäude. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Stimmen Sie Ihr Vorhaben mit Architekt, Brandschutzplaner oder der unteren Bauaufsichtsbehörde ab.

Häufige Fragen

Reicht in Niedersachsen die Feuerwehrleiter als zweiter Rettungsweg?

Bei vielen Gebäuden ja, wenn die Feuerwehr die Nutzungseinheit mit ihren Rettungsgeräten erreicht. Zulässig ist das nur, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. Seit dem 1. Juli 2024 ist davon auszugehen, wenn das Gebäude kein Sonderbau ist und die Nutzungseinheit kein Geschoss für mehr als 30 Personen hat.

Ist eine Außentreppe ohne Treppenraum in Niedersachsen erlaubt?

Ja, nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 NBauO, wenn ihre Nutzung auch im Brandfall ausreichend sicher ist. Ob das gegeben ist, wird im Einzelfall beurteilt.

Muss ich bei einem Umbau einen zweiten Rettungsweg nachrüsten?

Wenn durch Umbau oder Nutzungsänderung Aufenthaltsräume entstehen oder sich die Nutzung ändert, muss der zweite Rettungsweg für den neuen Zustand vorhanden sein. Nach den Erläuterungen der Architektenkammer Niedersachsen steht er bei § 85a NBauO nicht zur Disposition.

Wie hoch muss das Geländer einer Außentreppe in Niedersachsen sein?

Nach § 4 DVO-NBauO mindestens 0,90 m bei einer Absturzhöhe bis 12 m und 1,10 m darüber. In Arbeitsstätten verlangt die ASR A1.8 an Treppen mindestens 1,00 m.

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Quellen

Stand: 03.11.2026