Kurz gesagt: Die Bauordnungen verlangen für notwendige Treppen eine ausreichende Breite, Handläufe und Umwehrungen, nennen aber nur wenige Zahlen. Konkrete Maße liefern DIN 18065 und für Arbeitsstätten die ASR A1.8: zum Beispiel für Treppen im Freien 14 bis 17 cm Steigung, 28 bis 32 cm Auftritt und ein Zwischenpodest nach spätestens 18 Stufen. Welche Werte für Ihre Fluchttreppe gelten, hängt von Gebäude und Nutzung ab.

Welche Regelwerke legen die Maße einer Fluchttreppe fest?

Für eine Fluchttreppe greifen mehrere Regelwerke ineinander:

  • Landesbauordnung: In Niedersachsen die NBauO mit der DVO-NBauO, in Nordrhein-Westfalen die BauO NRW 2018. Sie regeln Handläufe, Umwehrungen und die Breite in allgemeiner Form.
  • DIN 18065 Gebäudetreppen: Sie legt Begriffe, Messregeln und Hauptmaße fest (aktuelle Ausgabe August 2020). Nicht erfasst sind unter anderem Freitreppen im Gelände und einschiebbare Treppen.
  • ASR A1.8 Verkehrswege und ASR A2.3 Fluchtwege: Sie gelten für Arbeitsstätten, also für Betriebe, Büros, Hallen und Werkstätten.
  • Brandschutzkonzept: Bei Sonderbauten und größeren Gebäuden legt es oft zusätzliche Breiten oder Ausführungen fest.

Bei Widersprüchen hat das Landesrecht Vorrang. Die hier genannten Maße sind Orientierungswerte aus den Regelwerken. Die verbindlichen Werte für Ihr Vorhaben stimmen Sie mit Architekt, Brandschutzplaner oder Bauaufsicht ab.

Wie breit muss eine Fluchttreppe sein?

Die Musterbauordnung und die BauO NRW 2018 verlangen, dass die nutzbare Breite der Treppenläufe und Podeste notwendiger Treppen für den größten zu erwartenden Verkehr ausreicht. Eine feste Zahl steht dort nicht.

DIN 18065 nennt für baurechtlich notwendige Treppen eine nutzbare Laufbreite von mindestens 100 cm, für baurechtlich nicht notwendige Treppen mindestens 50 cm. Für Treppen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen gelten nach der Norm abweichende Werte.

In Arbeitsstätten nennt die ASR A2.3 Mindestbreiten für Fluchtwege nach der Zahl der Personen im Einzugsgebiet:

Personen im Einzugsgebiet Lichte Mindestbreite Fluchtweg Türen und Durchgänge
bis 5 0,90 m 0,80 m
bis 20 1,00 m 0,90 m
bis 50 1,20 m 0,90 m
bis 100 1,20 m 1,00 m
bis 200 1,20 m 1,05 m
bis 300 1,80 m 1,65 m
bis 400 2,40 m 2,25 m

Bei mehr als 200 Personen sind Zwischenwerte durch lineare Interpolation zulässig. Für Neubauten empfiehlt die ASR auch bei bis zu 5 Personen 0,90 m für Türen.

Welche Steigung und welcher Auftritt sind zulässig?

Steigung (Stufenhöhe) und Auftritt (Stufentiefe) bestimmen, wie sicher sich eine Treppe begehen lässt, gerade wenn viele Menschen sie in Eile nutzen. Für eine bequeme Schrittlänge gilt die Schrittmaßregel: 2 mal Steigung plus Auftritt ergibt 59 bis 65 cm. Als besonders sicher nennt die ASR A1.8 eine Steigung von 17 cm mit einem Auftritt von 29 cm.

Regelwerk und Anwendungsbereich Steigung Auftritt
DIN 18065, baurechtlich notwendige Treppe 14 bis 19 cm 26 bis 37 cm
ASR A1.8, Treppen im Freien, Schulen, Kitas, Versammlungsstätten, öffentliche Verwaltung 14 bis 17 cm 28 bis 32 cm
ASR A1.8, gewerbliche Bauten und sonstige Gebäude 16 bis 19 cm 26 bis 30 cm

Wichtig für Fluchttreppen: Die ASR A1.8 verlangt, dass Steigungen und Auftritte innerhalb einer Treppe, die zwei Geschosse verbindet, nicht voneinander abweichen. Eine unregelmäßige Stufe ist eine typische Stolperstelle. Der Steigungswinkel soll in Arbeitsstätten zwischen 24° und 36° liegen.

Wann ist ein Podest nötig und wie groß muss es sein?

Die ASR A1.8 verlangt bei Treppen mit einem Steigungswinkel bis 36° nach höchstens 18 Stufen ein Zwischenpodest. An jedem Geschoss, das an die Fluchttreppe angeschlossen ist, braucht es außerdem ein Austrittspodest vor der Tür.

Für den Bereich vor Türen gilt: Nach ASR A1.8 sollen Treppen und Stufen mindestens 1,0 m vor und hinter Türen liegen, bei einer zur Treppe aufschlagenden Tür mindestens 0,5 m Abstand zur geöffneten Tür. Die BauO NRW 2018 bestimmt, dass eine Treppe nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen darf, die zur Treppe hin aufschlägt. Das Podest dazwischen soll mindestens so tief sein, wie die Tür breit ist. Mehr zur Planung von Podesten lesen Sie im Artikel Podeste an Fluchttreppen: wann und wie groß?.

Wie hoch müssen Geländer und Handlauf sein?

Bauteil Bauordnungsrecht (MBO, DVO-NBauO, BauO NRW) Arbeitsstätten (ASR A1.8)
Umwehrung ab mehr als 1 m Absturzhöhe freie Seiten von Treppen sind zu sichern
Geländerhöhe bis 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m mindestens 1,00 m
Geländerhöhe über 12 m Absturzhöhe mindestens 1,10 m mindestens 1,10 m
Handlaufhöhe keine Zahl im Gesetz 0,80 bis 1,15 m
Handläufe beidseitig NBauO: bei notwendigen Treppen beiderseits; BauO NRW: beidseitig, soweit die Verkehrssicherheit es erfordert bei mehr als 1,5 m Stufenbreite
Abstand der Füllstäbe DIN 18065: höchstens 12 cm höchstens 18 cm

Die Geländerhöhe wird an Treppen lotrecht über der Stufenvorderkante gemessen. Für Bereiche, in denen mit Kleinkindern zu rechnen ist, etwa Wohnhäuser, Kitas oder Grundschulen, weist das niedersächsische Wirtschaftsministerium auf weitergehende Anforderungen gegen das Überklettern hin. Der Handlauf soll nach ASR A1.8 einen Durchmesser von 2,5 bis 6 cm haben.

Welche lichte Höhe und welche Fenstermaße sind wichtig?

  • Lichte Höhe: Hauptfluchtwege sollen nach ASR A2.3 mindestens 2,10 m lichte Höhe haben und dürfen 2,00 m nicht unterschreiten. Das betrifft auch Unterzüge, Vordächer oder Leuchten über der Treppe.
  • Fenster als Austritt: Wird die Fluchttreppe über ein Fenster erreicht, das als Rettungsweg dient, verlangt die Musterbauordnung eine lichte Öffnung von mindestens 0,90 m mal 1,20 m und eine Brüstung von höchstens 1,20 m über dem Fußboden (§ 37 Abs. 5 MBO). Bequemer und sicherer ist in der Regel eine Tür.

Checkliste: Maße vor der Bestellung prüfen

  • Geschosshöhen und Höhe der Austrittspodeste aufmessen
  • Personenzahl im Einzugsgebiet klären und daraus die Mindestbreite ableiten
  • Steigung und Auftritt nach DIN 18065 oder ASR A1.8 festlegen und gleichmäßig über alle Stufen halten
  • Zahl der Zwischenpodeste aus der Stufenzahl ermitteln
  • Abstände zwischen Türen und erster Stufe einplanen
  • Geländerhöhe nach Absturzhöhe und Nutzung festlegen
  • Lichte Höhe unter Bauteilen über der Treppe prüfen
  • Platz für Fundamente und Austritt am Fuß der Treppe sicherstellen

Welche Vorschriften insgesamt zu beachten sind, fasst der Artikel Fluchttreppe außen: die Vorschriften im Überblick zusammen. Diese Angaben sind keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie breit muss eine Fluchttreppe mindestens sein?

Das Bauordnungsrecht nennt meist keine feste Zahl. DIN 18065 sieht für baurechtlich notwendige Treppen mindestens 100 cm nutzbare Laufbreite vor. In Arbeitsstätten richtet sich die Breite nach der Personenzahl gemäß ASR A2.3.

Wie viele Stufen darf eine Fluchttreppe ohne Podest haben?

In Arbeitsstätten ist nach ASR A1.8 bei einem Steigungswinkel bis 36° nach höchstens 18 Stufen ein Zwischenpodest erforderlich.

Welche Steigung ist für eine Außentreppe in einem Betrieb richtig?

Die ASR A1.8 nennt für Treppen im Freien eine Steigung von 14 bis 17 cm bei einem Auftritt von 28 bis 32 cm. Für gewerbliche Bauten nennt sie 16 bis 19 cm Steigung und 26 bis 30 cm Auftritt.

Brauche ich an einer Fluchttreppe zwei Handläufe?

Nach NBauO müssen notwendige Treppen beiderseits Handläufe haben, mit Ausnahmen unter anderem für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2. Die BauO NRW 2018 verlangt beidseitige Handläufe, soweit die Verkehrssicherheit es erfordert. Die ASR A1.8 verlangt sie ab 1,5 m Stufenbreite.

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Quellen

Stand: 03.11.2026