Kurz gesagt: Eine Überdachung an der Laderampe schützt Ware und Beschäftigte vor Witterung und hilft, die Rampe nach den Arbeitsstättenregeln sicher benutzbar zu halten. Eine Fahrradüberdachung macht die vorgeschriebenen Fahrradabstellanlagen gut nutzbar. Für beide gilt: lichte Höhe, Stützenstellung, Anfahrschutz, Lasten und Entwässerung früh planen und die Genehmigungsfrage nach Landesrecht klären.

Warum lohnt sich eine Überdachung an der Laderampe?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ verlangt, dass im Freien liegende Verkehrswege, ausdrücklich auch Laderampen, sicher benutzbar sind. Witterungseinflüsse sind dabei zu berücksichtigen. Als mögliche Maßnahmen nennt die Regel unter anderem eine Überdachung, einen Windschutz oder einen Winterdienst. Eine Überdachung verringert Nässe, Schnee und Eis auf der Rampenfläche und schützt die Ware beim Umschlag.

Die Überdachung ersetzt aber nicht die übrigen Anforderungen an die Rampe selbst. Nach Abschnitt 4.7 der ASR A1.8 gilt unter anderem:

  • Die Breite einer Laderampe darf 0,80 m nicht unterschreiten. Bei Längsverkehr mit kraftbetriebenen Transportmitteln richtet sie sich nach dem Randzuschlag zu festen Bauteilen.
  • Laderampen brauchen geeignete Auf- und Abgänge, möglichst nahe an den Be- und Entladestellen.
  • Rampen mit mehr als 20 m Länge sollen, soweit betriebstechnisch möglich, an jedem Ende einen Abgang haben.
  • Wo Absturzgefahr besteht, sind Umwehrungen vorzusehen, vorzugsweise Geländer. Ausgenommen sind die Kanten an ständigen Be- und Entladestellen.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) konkretisiert in ihrer Fachinformation Laderampen (Stand April 2023): Ab mehr als 1,00 m Höhe ist eine Absturzsicherung nötig, etwa ein festes Geländer von mindestens 1,00 m Höhe mit Knieleiste. Ketten oder Seile sind ungeeignet. Schrägrampen haben in der Regel 8 % Neigung, im Einzelfall nach Gefährdungsbeurteilung höchstens 12,5 %.

Wie hoch und wie tief muss die Überdachung an der Rampe sein?

Für die Überdachung selbst gibt es in der ASR A1.8 keine Maßvorgabe. Die Abmessungen ergeben sich aus Fahrzeugen und Arbeitsabläufen:

  • Lichte Höhe: Fahrzeuge dürfen nach § 32 StVZO höchstens 4,00 m hoch sein. Die Unterkante der Überdachung muss darüber liegen, mit Reserve für Federung, Planenaufbauten und Gefälle der Zufahrt.
  • Tiefe: Damit Regen nicht in den Laderaum weht, sollte das Dach über die Fahrzeugheckkante hinausreichen. Bei Torabdichtungen und Ladebrücken ist der Anschluss an diese Bauteile zu klären.
  • Breite: Pro Ladestelle die Fahrzeugbreite plus Bewegungsraum. Durchgehende Dächer über mehrere Tore sparen Stützen und Rinnen.

Wie wird die Konstruktion gegen Anprall und Witterung ausgelegt?

Gewerbeüberdachungen werden meist als Stahlkonstruktion mit Kragträgern an der Hallenwand oder als freistehende Konstruktion mit Stützen ausgeführt. Wichtige Planungspunkte:

  • Stützenfreiheit: Stützen im Rangierbereich sind ein Anprallrisiko. Kragdächer an der Hallenwand kommen ohne Stützen vor den Toren aus, belasten dafür die Wand stärker.
  • Anfahrschutz: Wo Stützen nötig sind, schützen Rammschutzbügel oder Betonsockel vor Beschädigung.
  • Schnee und Wind: Die Lasten werden nach DIN EN 1991-1-3 und DIN EN 1991-1-4 mit nationalem Anhang angesetzt. In der norddeutschen Tiefebene ist für Schnee zusätzlich ein außergewöhnlicher Lastfall zu prüfen. An höheren Hallen kann sich auf tiefer liegenden Vordächern Schnee anhäufen.
  • Entwässerung: Das Dach sollte von der Rampe weg entwässern, damit kein Wasser auf Ladefläche und Rampenkante läuft.
  • Korrosionsschutz: Feuerverzinkter Stahl ist für bewitterte Bauteile bewährt. Die Schutzdauer hängt von der Korrosivitätskategorie nach DIN EN ISO 14713 ab. Details im Ratgeber Feuerverzinken: wie es funktioniert und wie lange es schützt.
  • Beleuchtung: Unter dem Dach wird es dunkler. Planen Sie die Beleuchtung der Rampe mit.

Welche Regeln gelten für Fahrradstellplätze?

Fahrradabstellanlagen sind in beiden Ländern Pflicht, wenn Fahrradverkehr zu erwarten ist:

  • Niedersachsen: Nach § 48 NBauO müssen bei baulichen Anlagen, bei denen Fahrradverkehr zu erwarten ist, Fahrradabstellanlagen in ausreichender Größe für ständige Nutzer und Besucher zur Verfügung stehen. Sie müssen leicht erreichbar und gut zugänglich sein.
  • Nordrhein-Westfalen: Nach § 48 BauO NRW sind bei Anlagen mit Zu- und Abfahrtsverkehr Fahrradabstellplätze herzustellen. Legen Bebauungsplan oder örtliche Bauvorschrift Zahl und Art fest, sind diese maßgeblich.

Eine Überdachung schreiben die Landesbauordnungen nicht allgemein vor. Örtliche Satzungen können aber weitere Anforderungen stellen. Für Beschäftigte, die täglich mit dem Rad kommen, ist ein Wetterschutz in der Praxis ein wichtiges Nutzungskriterium.

Planungspunkte für Fahrradüberdachungen

  • Lage nahe am Eingang, gut beleuchtet und einsehbar
  • Anlehnbügel oder Halter, an denen sich der Rahmen anschließen lässt
  • Platz für Lastenräder und Anhänger
  • Ladepunkte für E-Bikes, falls gewünscht, mit Elektroplanung abstimmen
  • Seitenwände als Wetterschutz an der Hauptwindseite
  • Dachentwässerung, damit kein Wasser auf den Gehweg läuft

Braucht die Überdachung eine Baugenehmigung?

Das richtet sich nach Landesrecht und nach Größe und Lage:

Vorhaben Niedersachsen (Anhang zu § 60 NBauO) Nordrhein-Westfalen (§ 62 BauO NRW)
Fahrradabstellanlagen verfahrensfrei nach Nr. 14.8, innerhalb eines Gebäudes nur, wenn es an mindestens einer Seite vollständig offen ist Fahrradabstellplätze bis zu insgesamt 100 m² verfahrensfrei (Nr. 15 Buchstabe a)
Überdachung an der Laderampe kein eigener Tatbestand im Anhang kein eigener Tatbestand

Eine Überdachung an der Laderampe ist meist ein Bauteil der Halle oder ein eigenes Bauwerk. Sie verändert unter Umständen Abstandsflächen, Brandschutz, Fluchtwege und überbaute Fläche. Häufig ist deshalb ein Bauantrag oder eine Änderungsgenehmigung nötig. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen das öffentliche Baurecht einhalten. Stimmen Sie das Vorhaben mit Architekt, Brandschutzplaner oder Bauaufsicht ab. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Für Zufahrt und Toranlage siehe Werkstor und Zufahrt für Gewerbegrundstücke, für Pkw-Stellplätze Carport aus Stahl.

Häufige Fragen

Ist eine Überdachung an der Laderampe vorgeschrieben?

Nicht allgemein. Die ASR A1.8 verlangt, dass Laderampen im Freien unter Berücksichtigung der Witterung sicher benutzbar sind, und nennt die Überdachung als eine mögliche Maßnahme neben Windschutz und Winterdienst.

Welche lichte Höhe braucht eine Rampenüberdachung für Lkw?

Fahrzeuge dürfen nach § 32 StVZO bis zu 4,00 m hoch sein. Die Unterkante der Überdachung muss darüber liegen, zuzüglich Reserve für Gefälle der Zufahrt und Fahrzeugbewegungen.

Ab welcher Höhe braucht eine Laderampe ein Geländer?

Die VBG nennt eine Absturzsicherung ab mehr als 1,00 m Höhe, ausgenommen ständige Be- und Entladestellen. Das Geländer soll mindestens 1,00 m hoch sein und eine Knieleiste haben.

Wie viele Fahrradstellplätze braucht ein Betrieb?

Die Zahl ergibt sich aus der Nutzung und in NRW vorrangig aus Bebauungsplan oder örtlicher Bauvorschrift. In Niedersachsen müssen Anlagen für ständige Nutzer und Besucher ausreichen. Fragen Sie bei der Gemeinde nach örtlichen Vorgaben.

Überdachungen aus Stahl: RICHTER Metallbau

RICHTER Metallbau ist ein inhabergeführter Familienbetrieb aus Hagen a.T.W. bei Osnabrück, seit 1994 im Metallbau tätig und zertifiziert nach DIN EN 1090. Wir fertigen Vordächer, Terrassenüberdachungen, Carports und Überdachungen für Gewerbe aus Stahl nach Maß und montieren sie vor Ort.

Sprechen Sie uns an: Telefon 05403 79599-0 oder E-Mail info@richter-mb.de. Mehr zu unseren Überdachungen.

Quellen

Stand: 03.11.2026