Kurz gesagt: Ein Werkstor muss die Fahrzeuge aufnehmen, die das Grundstück tatsächlich anfahren, die Feuerwehrzufahrt freigeben und auf dem Betriebsgelände die Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.7 erfüllen. Dazu gehören eine Gehtür oder sichere Fußgängerführung, eine Sicherung gegen Herausfallen und bei Antrieb eine geprüfte Sicherheitstechnik. Planen Sie Torbreite, Feuerwehrzugang und Prüfpflichten von Anfang an mit.
Welche Torarten eignen sich für Gewerbezufahrten?
Für Werkszufahrten werden vor allem Schiebetore, Drehflügeltore und Schranken eingesetzt. Bei breiten Zufahrten mit Lkw-Verkehr sind Schiebetore verbreitet, weil sie keinen Schwenkbereich brauchen und den Verkehrsraum vor und hinter dem Tor frei lassen. Freitragende Schiebetore sind nach BauNetz Wissen unempfindlich gegen Schnee, Eis, Steine und Schmutz und benötigen nur ein kleines Fundament, was bei Winterdienst und Schwerverkehr ein Vorteil ist. Die Unterschiede der Bauarten erläutern die Ratgeber Schiebetor freitragend oder mit Bodenschiene und Doppelflügeltor oder Schiebetor.
Wie breit und hoch muss die Zufahrt sein?
Fahrzeugmaße
Nach § 32 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge und Anhänger im Regelfall höchstens 2,55 m breit sein, klimatisierte Kühlfahrzeuge höchstens 2,60 m. Die zulässige Höhe beträgt 4,00 m. Die lichte Torbreite sollte deutlich darüber liegen, denn Lkw fahren selten exakt mittig ein, und Kurvenfahrten vor dem Tor brauchen zusätzlichen Raum. Ob ein Rangierbereich vor dem Tor nötig ist, damit wartende Fahrzeuge nicht auf der Straße stehen, hängt von Anlieferverkehr und Lage ab.
Feuerwehrzufahrt
Ist das Tor Teil einer Feuerwehrzufahrt, gelten die Maße der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr, die die Länder als Technische Baubestimmung einführen. Nach der Muster-Richtlinie beträgt die lichte Breite von Zu- und Durchfahrten mindestens 3,00 m, die lichte Höhe mindestens 3,50 m. Wird die Zufahrt auf mehr als 12 m Länge beidseitig durch Wände oder Pfeiler begrenzt, steigt die Mindestbreite auf 3,50 m. In Kurven sind größere Breiten nötig. Maßgeblich ist die Fassung Ihres Bundeslandes, in Niedersachsen und NRW also die dort eingeführte Regelung.
Was verlangt das Arbeitsschutzrecht?
Ein Werkstor ist Teil der Arbeitsstätte. Nach Anhang Nr. 1.7 der Arbeitsstättenverordnung gilt unter anderem:
- In unmittelbarer Nähe von Toren, die vorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, müssen gut sichtbar gekennzeichnete, stets zugängliche Türen für Fußgänger vorhanden sein, es sei denn, Fußgänger können das Tor gefahrlos passieren.
- Schiebetore müssen gegen Ausheben und Herausfallen gesichert sein.
- Kraftbetätigte Tore müssen ohne Gefährdung bewegt werden oder zum Stillstand kommen können, selbsttätig wirkende Sicherungen haben und, wenn sie bei Stromausfall nicht automatisch öffnen, von Hand zu öffnen sein.
Die ASR A1.7 ergänzt: Geöffnete Tore dürfen die Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege nicht einengen. Die Betätigung muss vom Boden oder einem anderen sicheren Bedienort möglich sein. Tore brauchen selbsttätig wirkende Endstellungseinrichtungen gegen ungewolltes Zuschlagen, etwa durch Wind. Hat ein kraftbetätigtes Tor eine eingebaute Schlupftür, darf sich der Flügel nur bei geschlossener Schlupftür bewegen.
Wie kommt die Feuerwehr durch ein geschlossenes Werkstor?
Die Muster-Richtlinie lässt Sperrvorrichtungen in Feuerwehrzufahrten nur zu, wenn die Feuerwehr sie öffnen kann. Wie das konkret aussehen muss, legen Land und örtliche Brandschutzdienststelle fest. Die Berliner Feuerwehr verlangt zum Beispiel, dass elektrische oder hydraulische Tore und Schranken auch bei Strom- oder Hydraulikausfall von der Feuerwehr geöffnet und offen festgesetzt werden können, rasch und ohne besondere Hilfsmittel, und dass eine Bedienungsanweisung für den Notbetrieb vor Ort vorgehalten wird. Stimmen Sie die Lösung (zum Beispiel Feuerwehrschließung oder Schlüsseldepot) vor der Bestellung mit Ihrer Feuerwehr und dem Brandschutzplaner ab.
Welche Sicherheitstechnik braucht ein automatisches Werkstor?
Kraftbetätigte Tore müssen nach ASR A1.7 bis 2,50 m Höhe gegen Quetschen, Scheren und Einziehen gesichert sein, durch Sicherheitsabstände, Kraftbegrenzung, Schaltleisten, Lichtschranken oder Totmannsteuerung. Die Anforderungen ergeben sich aus DIN EN 12453 und der Produktnorm DIN EN 13241. An Schiebetoren entstehen Gefahrstellen vor allem an der Hauptschließkante und dort, wo der Flügel am Zaun entlangfährt. Elektrisch angetriebene Tore brauchen eine allpolige Netztrenneinrichtung. Ausführlich erklärt das der Ratgeber Elektrisches Einfahrtstor: Antriebe und Sicherheit.
Wie werden Prüfung und Wartung im Betrieb organisiert?
Kraftbetätigte Tore sind nach ASR A1.7 vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend zu prüfen, empfohlen mindestens einmal jährlich, und zwar von Sachkundigen mit geeigneter Messtechnik für die Schließkräfte. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Betriebsanleitung und technische Dokumentation müssen vorliegen. Landesrechtliche Prüfvorschriften, zum Beispiel eine Technische Prüfverordnung, sind zusätzlich zu beachten. Die DGUV weist darauf hin, dass Verschleiß und falsche Parametrierung Schließkräfte verändern können.
Checkliste für die Planung eines Werkstors
- Fahrzeugtypen und Anlieferverkehr erfassen, lichte Breite und Höhe festlegen.
- Prüfen, ob das Tor in einer Feuerwehrzufahrt liegt, und Notöffnung abstimmen.
- Gehtür oder sichere Fußgängerführung neben dem Tor einplanen und kennzeichnen.
- Torart nach Platz, Gefälle und Winterdienst wählen.
- Steuerung und Zutritt festlegen: Taster, Funk, Karte, Kennzeichenerkennung, Schranke.
- Fundamente, Leerrohre und Stromversorgung vor den Pflasterarbeiten herstellen.
- Prüf- und Wartungsvertrag sowie Prüfbuch ab Inbetriebnahme organisieren.
- Baurechtliche Fragen (Einfriedung, Stellplätze, Brandschutz) mit Architekt oder Bauaufsicht klären; es gilt Landesrecht.
Häufige Fragen
Wie breit sollte ein Werkstor für Lkw sein?
Lkw sind nach § 32 StVZO höchstens 2,55 m breit, Kühlfahrzeuge 2,60 m. Die lichte Torbreite sollte deutlich größer sein und Einfahrwinkel sowie Kurven berücksichtigen. Liegt das Tor in einer Feuerwehrzufahrt, gilt zusätzlich die Mindestbreite der Landesrichtlinie.
Brauche ich neben dem Werkstor eine Gehtür?
Nach der Arbeitsstättenverordnung ja, wenn das Tor vorwiegend für Fahrzeuge bestimmt ist und Fußgänger es nicht gefahrlos passieren können. Die Gehtür muss gut sichtbar gekennzeichnet und stets zugänglich sein.
Wer darf ein automatisches Werkstor prüfen?
Nach ASR A1.7 Sachkundige, die die Schutzeinrichtungen beurteilen können und geeignete Messtechnik für die Schließkräfte einsetzen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Muss die Feuerwehr einen Schlüssel für das Tor haben?
Die Feuerwehr muss Sperrvorrichtungen in Feuerwehrzufahrten öffnen können. Ob das über Schlüsseldepot, Feuerwehrschließung oder eine andere Notöffnung geschieht, legt die örtliche Brandschutzdienststelle fest.
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Quellen
- § 32 StVZO Abmessungen von Fahrzeugen (gesetze-im-internet.de)
- Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (ARGEBAU, Archivfassung 1998, umwelt-online)
- Berliner Feuerwehr: Merkblatt Flächen für die Feuerwehr
- Arbeitsstättenverordnung, Anhang (gesetze-im-internet.de)
- ASR A1.7 Türen und Tore, Nr. 4 Planung von Türen und Toren (BGN-Vorschriftenportal)
- ASR A1.7 Türen und Tore, Nr. 5 (BGN-Vorschriftenportal)
- ASR A1.7 Türen und Tore, Nr. 7 Sicherung der Flügelbewegung (BGN-Vorschriftenportal)
- ASR A1.7 Türen und Tore, Nr. 8 Kraftbetätigte Türen und Tore (BGN-Vorschriftenportal)
- ASR A1.7 Türen und Tore, Nr. 10 Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung (BGN-Vorschriftenportal)
- DGUV Information 208-022 Türen und Tore, Kap. 6 Sicherung gegen mechanische Gefährdungen
- DGUV Sachgebiet Fenster, Türen, Tore: Jährliche Prüfung an Türen und Toren
- DIN: DIN EN 13241 Tore, Produktnorm, Leistungseigenschaften
- DIN Media: DIN EN 12453:2022-08 Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore
- BauNetz Wissen: Schiebetorbeschläge
Stand: 03.11.2026




