Kurz gesagt: Ein elektrisches Einfahrtstor ist eine Maschine und muss so gebaut und eingestellt sein, dass niemand gequetscht, geschert oder eingezogen werden kann. Maßgeblich sind die Produktnorm DIN EN 13241, die Sicherheitsnorm DIN EN 12453 für kraftbetätigte Tore und bei Arbeitsstätten die ASR A1.7. Welcher Antrieb passt, hängt von der Torart ab, die Schutzeinrichtungen von der Steuerungsart.

Welche Antriebe gibt es für Einfahrtstore?

Bei Schiebetoren sitzt der Antrieb neben der Durchfahrt und bewegt den Flügel in seiner Ebene, verbreitet über eine Zahnstange am Flügel. Bei freitragenden Toren sind auch verdeckte Antriebe möglich. Unterschiede zwischen freitragender Bauart und Bodenschiene erklärt der Ratgeber Schiebetor freitragend oder mit Bodenschiene.

Bei Drehflügeltoren unterscheidet BauNetz Wissen zwei Grundprinzipien:

Antrieb Funktion Stärken Grenzen
Gelenkarmantrieb Motor bewegt einen Gelenkhebel, der den Flügel öffnet geringere Motorleistung durch Hebelwirkung außen liegende Teile sind störanfälliger und optisch sichtbar
Torachsenantrieb Antrieb sitzt in der Drehachse, meist im Boden Mechanik nicht sichtbar, weniger anfällig größere Anschlussleistung, nicht für steigende Einfahrten geeignet

Unabhängig von der Bauart müssen Antrieb, Flügel, Beschläge und Steuerung zueinander passen. Die Auswahl richtet sich nach Flügelgewicht, Flügelgröße, Windangriffsfläche, Öffnungshäufigkeit und Nutzung.

Welche Normen und Vorschriften gelten?

  • DIN EN 13241 ist die Produktnorm für Tore. Sie gilt für Industrie-, Gewerbe- und Garagentore und Tore an Wohngebäuden, die Personen zugänglich sind.
  • DIN EN 12453 (aktuell Ausgabe 2022-08) regelt Anforderungen und Prüfverfahren zur Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore und Schranken. Sie ersetzt auch die frühere DIN EN 12635.
  • DIN EN 12604 behandelt die mechanischen Aspekte von Toren.
  • EN IEC 60335-2-103 enthält die elektrischen Sicherheitsanforderungen an Antriebe für Tore, Türen und Fenster.
  • Maschinenrecht: Kraftbetätigte Tore unterliegen bisher der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die die Richtlinie ablöst.
  • Arbeitsstätten: Auf Betriebsgeländen gelten die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A1.7 Türen und Tore.

Wie wird man vor Quetschen und Scheren geschützt?

Nach ASR A1.7 ist bei kraftbetätigten Toren bis 2,50 m über dem Boden eine wirksame Sicherung gegen mechanische Gefährdungen nötig. Zur Wahl stehen, einzeln oder kombiniert: Sicherheitsabstände, trennende Schutzeinrichtungen, geeignete Flügelform, Totmannsteuerung, Kraftbegrenzung und schaltende Schutzeinrichtungen wie Schaltleisten oder Lichtschranken.

Die DGUV Information 208-022 nennt die Kraftgrenzwerte an der Hauptschließkante aus DIN EN 12453:

Situation Grenzwert
Horizontal bewegte Tore, Öffnungsweite bis 500 mm dynamisch max. 400 N, statisch max. 150 N
Horizontal bewegte Tore, Öffnungsweite über 500 mm dynamisch max. 1.400 N
Dauer der dynamischen Kraft max. 0,75 s
Statische Restkraft nach dem Umsteuern unter 25 N

Eine Schaltleiste stoppt den Flügel bei Berührung, ihr Nachlaufweg darf den Verformungsweg nicht überschreiten. Bei automatisch schließenden Toren reicht eine Schaltleiste allein laut DGUV nicht aus, empfohlen wird zusätzlich eine Lichtschranke in etwa 600 mm Höhe. An den Nebenschließkanten, also dort, wo der Flügel am Zaun oder Pfosten vorbeifährt, sind Sicherheitsabstände oder weitere Sicherungen nötig.

Welche Steuerungsart ist sinnvoll?

Totmannsteuerung

Das Tor bewegt sich nur, solange jemand den Taster gedrückt hält. Auf weitere Schutzeinrichtungen darf nach ASR A1.7 nur verzichtet werden, wenn der Flügel beim Loslassen sofort stoppt, der gesamte Gefahrenbereich vom Bedienort einsehbar ist, Unbefugte nicht bedienen können und die Schließgeschwindigkeit höchstens 0,5 m/s beträgt. Kamera oder Spiegel ersetzen laut DGUV keine direkte Sicht.

Impulssteuerung und Automatik

Ein Impuls per Funkhandsender, Taster oder Kartenleser startet die Fahrt, das Tor läuft selbstständig. Dann müssen die Schutzeinrichtungen auch bei einem Fehler wirksam bleiben, entweder durch Einfehlersicherheit oder durch eine Testung, die Fehler spätestens in einer Endlage erkennt und die gefährdende Bewegung stoppt.

Was passiert bei Stromausfall?

Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen kraftbetätigte Tore, die bei Stromausfall nicht selbsttätig öffnen, von Hand geöffnet werden können. Die ASR A1.7 verlangt, dass dies ohne besonderen Kraftaufwand möglich ist. Bei Abschaltung oder Netzausfall muss der Flügel sofort stillstehen, ein unbeabsichtigtes Wiederanlaufen muss ausgeschlossen sein. Außerdem braucht ein elektrisch angetriebenes Tor eine allpolige Netztrenneinrichtung, die gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert ist. Liegt das Tor in einer Feuerwehrzufahrt, kommen Anforderungen der Feuerwehr an die Notöffnung hinzu, mehr dazu im Ratgeber Werkstor und Zufahrt für Gewerbegrundstücke.

Wie oft muss ein elektrisches Tor geprüft werden?

Für Arbeitsstätten verlangt die ASR A1.7 eine sicherheitstechnische Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, empfohlen mindestens einmal jährlich. Prüfen dürfen nur Sachkundige mit geeigneter Messtechnik, etwa zur Messung des Kraftverlaufs an den Schließkanten. Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Die DGUV weist darauf hin, dass sich Schließkräfte durch Verschleiß, Einbausituation oder falsche Parametrierung verändern können.

Für private Tore gilt die ASR nicht unmittelbar. Maßgeblich sind dann die Wartungsangaben des Herstellers in der Betriebsanleitung. Eine jährliche Wartung mit Prüfung der Schutzeinrichtungen ist auch hier sinnvoll.

Kann ich ein vorhandenes Tor nachträglich motorisieren?

Technisch ist das oft möglich. Rechtlich gilt: Wer ein handbetätigtes Tor mit Antrieb versieht, muss die Sicherheitsanforderungen an kraftbetätigte Tore erfüllen. KomNet NRW weist darauf hin, dass ein Bestandsschutz wie im Baurecht aus Arbeitsschutzsicht nicht immer gilt und ältere Anlagen per Gefährdungsbeurteilung mit den Schutzzielen der ASR A1.7 abzugleichen sind. Lassen Sie Flügel, Beschläge, Laufwerk und Umgebung vor dem Nachrüsten durch einen Fachbetrieb beurteilen.

Häufige Fragen

Reicht eine Lichtschranke als Schutz?

Eine einzelne stationäre Lichtschranke deckt laut DGUV nur einen kleinen Teil der Gefahrstelle ab. Üblich ist eine Kombination, etwa Kraftbegrenzung oder Schaltleiste an der Schließkante plus Lichtschranke.

Muss ein privates Einfahrtstor jährlich geprüft werden?

Die Prüfpflicht der ASR A1.7 betrifft Arbeitsstätten. Für private Tore gelten die Wartungsvorgaben des Herstellers; eine jährliche Wartung der Schutzeinrichtungen ist empfehlenswert.

Welche Norm regelt die Sicherheit elektrischer Tore?

Die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore regelt DIN EN 12453, die Produktanforderungen DIN EN 13241. Für den Antrieb gilt zusätzlich EN IEC 60335-2-103.

Was ändert die neue EU-Maschinenverordnung?

Sie gilt ab dem 20. Januar 2027 und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Maschinen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden, brauchen eine Konformitätserklärung nach der Verordnung.

Tore aus Stahl: RICHTER Metallbau

RICHTER Metallbau ist ein inhabergeführter Familienbetrieb aus Hagen a.T.W. bei Osnabrück, seit 1994 im Metallbau tätig und zertifiziert nach DIN EN 1090. Wir fertigen Einfahrtstore, Flügeltore und Schiebetore aus Stahl nach Maß und montieren sie vor Ort.

Sprechen Sie uns an: Telefon 05403 79599-0 oder E-Mail info@richter-mb.de. Mehr zu unseren Einfahrtstoren.

Quellen

Stand: 03.11.2026